Exportierbare luxemburgische Familienleistungen
Als Grenzgänger erhalten Sie die luxemburgischen Familienleistungen auch dann, wenn Ihre Kinder in Deutschland wohnen.
Das Prinzip der Exportierbarkeit
Nach EU-Recht sind die luxemburgischen Familienleistungen exportierbar: Sie werden für Ihre Kinder gezahlt, unabhängig von deren Wohnort in der EU. Der Wohnsitz der Familie in Deutschland steht dem Anspruch nicht entgegen.
Welche Leistungen?
- die Familienzulage (allocation pour l’avenir des enfants), gezahlt von der Zukunftskeess (CAE);
- die Schulanfangszulage (allocation de rentrée scolaire);
- ggf. weitere Leistungen (z. B. Geburtszulage unter Bedingungen).
💡 Nicht vergessen
Prüfen Sie parallel den deutschen Differenzbetrag bei der Familienkasse, falls das deutsche Kindergeld höher ist.
Bekomme ich luxemburgische Familienleistungen, obwohl meine Kinder in Deutschland wohnen?
Ja. Die luxemburgischen Familienleistungen sind exportierbar und werden für Ihre in Deutschland wohnenden Kinder gezahlt.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: Zukunftskeess/CAE (cae.public.lu), Verordnung (EG) 883/2004. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.