Vollzeitarbeitslosigkeit des Grenzgängers
Verlieren Sie Ihre Stelle in Luxemburg vollständig, ist derzeit Ihr Wohnsitzstaat Deutschland zuständig.
Ihre Schritte
- Melden Sie sich arbeitslos bei der Agentur für Arbeit und als arbeitsuchend.
- Lassen Sie sich von der ADEM das Formular U1/PD U1 ausstellen (bescheinigt Ihre luxemburgischen Zeiten und Ihr Gehalt).
- Die Leistung wird nach den deutschen Regeln berechnet und ausgezahlt.
Ihre in Luxemburg zurückgelegten Beschäftigungszeiten werden für den Anspruch berücksichtigt (Koordinierung). So entsteht keine Lücke durch den Wechsel des zuständigen Systems.
⚠️ Reform ab 2026–2028
Eine EU-Reform verlagert die Zuständigkeit für Grenzgänger schrittweise auf den Staat der letzten Beschäftigung (Luxemburg/ADEM). Bis zum Inkrafttreten gilt weiterhin der Wohnsitzstaat.
Wo melde ich mich bei Vollarbeitslosigkeit?
Bei der Agentur für Arbeit in Deutschland. Lassen Sie sich von der ADEM das Formular U1/PD U1 ausstellen, damit Ihre luxemburgischen Zeiten berücksichtigt werden.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: ADEM, Agentur für Arbeit, Verordnung (EG) 883/2004. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.