Als Arbeitnehmer in Luxemburg werden Sie automatisch bei der Unfallversicherung angemeldet.

Es ist eine Pflichtversicherung, dessen Prämien vollständig von Ihrem Arbeitgeber abgedeckt werden.

  • Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hat der Grenzgänger, vorausgesetzt die weiter unten genannten Formalitäten werden eingehalten, Anspruch auf Sachleistungen (medizinische Betreuung) sowohl in Deutschland (Wohnsitzland) als auch in Luxemburg (Beschäftigungsland).
  • Geldleistungen werden entsprechend der Gesetzgebung des Beschäftigungslandes gewährt und entweder direkt von der zuständigen Behörde oder von der des Wohnsitzlandes auf Rechnung der zuständigen Behörde des Beschäftigungslandes ausgezahlt.

Kann mein Arbeitgeber mich infolge einer Berufskrankheit (eines Arbeitsunfalls) entlassen?

Betriebsarzt hat Sie fähig erkannt Ihre berufliche Tätigkeit zu üben 

Sie genießen Kündigungsschutz, wenn Sie rechtsgültig Ihre Berufskrankheit gemeldet haben und zwar Ihren Arbeitgeber gleich am 1. Tag Ihrer Abwesenheit darüber in Kenntnis gesetzt hatten und spätestens  am 3. Tag ein entsprechendes ärztliches Attest einreichen. Der Kündigungsschutz spielt innerhalb einer Grenze von 26 Wochen ab dem Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit.

Betriebsarzt hat Sie unfähig erkannt Ihre berufliche Tätigkeit zu üben 

Ihr Unternehmen beschäftigt weniger als 25 Mitarbeiter

Die interne Wiedereingliederung besteht aus einer Zuweisung des Arbeitnehmers innerhalb des Unternehmens zu einem anderen Arbeitsplatz oder einer anderen Arbeitsregelung, die an seine verbleibenden Fähigkeiten angepasst sind. Die Eignung für diesen neuen Arbeitsplatz muss vom zuständigen Arbeitsmediziner festgestellt werden.

Wenn Ihr Arbeitgeber hat keine Möglichkeit Sie zu einem anderen Arbeitsplatz anzupassen, kann er Sie nach Ablauf von 26 Wochen ordentlich kündigen.

Ihr Unternehmen beschäftigt mehr als 25 Mitarbeiter

Ihr Arbeitgeber muss Sie zu einem anderen Arbeitsplatz oder einer anderen Arbeitsregelung anpassen. Jede Kündigung während interner Wiedereingliederung wird als missbräuchlich qualifiziert. Jede auftretende Kündigung innerhalb von 12 Monaten nach der Mitteilung über interne Wiedereingliederung ist nichtig und unwirksam.

  • Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht entlässt, geht Ihr Arbeitsvertrag bis zum Tag weiter, an dem die zuständige Institution Ihnen eine Invaliditätsrente gewährt oder eine externe Wiedereingliederung  beschließt.
  • Ihr Arbeitsvertrag beendet unmittelbar an dem Tag, wann eine Entscheidung über die Invaliditätsrente oder über eine externe Wiedereingliederung getroffen ist.