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Der Sprachurlaub

Mise à jour le 23/07/2026

Der Sprachurlaub

Bis zu 200 Stunden, um Luxemburgisch zu lernen oder zu vertiefen und Ihre Integration im Unternehmen zu erleichtern – mit einer Ausgleichsentschädigung.

Das Wesentliche
  • 200 Stunden maximal über die gesamte Laufbahn, in 2 Tranchen von 80 bis 120 Stunden.
  • Zweck: die luxemburgische Sprache erlernen oder vertiefen (Arbeitnehmer aller Nationalitäten).
  • Offen ab 6 Monaten Beschäftigung in einem in Luxemburg tätigen Unternehmen – Grenzgänger inbegriffen.
  • Ausgleichsentschädigung pro Urlaubsstunde (siehe unten).
200 Std
Maximum über die Laufbahn
2 Tranchen
von je 80 bis 120 Std
4× SSM
Obergrenze der Stundenentschädigung

Bedingungen

  • Seit mindestens 6 Monaten bei einem im Großherzogtum tätigen Unternehmen beschäftigt sein.
  • Ausbildung in luxemburgischer Sprache, angeboten von staatlich anerkannten öffentlichen/privaten Schulen, Berufskammern oder vom Arbeitsministerium zugelassenen Vereinigungen (in Luxemburg oder im Ausland).
  • Nicht förderfähig sind Ausbildungen, die Teil eines betrieblichen Ausbildungsprojekts sind.

Wie werden Sie vergütet?

Für jede Stunde Sprachurlaub erhalten Sie eine Ausgleichsentschädigung in Höhe Ihres durchschnittlichen Stundenlohns, wobei diese das Vierfache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer nicht überschreiten darf. Wie beim individuellen Bildungsurlaub streckt der Arbeitgeber die Entschädigung vor und erhält sie vom Staat zurückerstattet.

Grenzgänger: keine Wohnsitzbedingung. Der Sprachurlaub ist besonders nützlich für Grenzgänger, die ihr Luxemburgisch verbessern möchten, um sich in ihrem Unternehmen weiterzuentwickeln.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden und wie werden sie aufgeteilt?

Maximal 200 Stunden über die gesamte Laufbahn, in 2 Tranchen von je 80 bis 120 Stunden.

Werde ich vergütet?

Ja: eine Ausgleichsentschädigung pro Urlaubsstunde in Höhe des durchschnittlichen Stundenlohns, begrenzt auf das 4-fache des SSM für nicht qualifizierte Arbeitnehmer (vom Arbeitgeber vorgestreckt, vom Staat erstattet).

Fragen zu Ihrer Situation als Grenzgänger?
Unser Team berät Sie individuell – Kontaktieren Sie uns
Offizielle Quellen: geändertes Gesetz vom 17. Februar 2009 zur Schaffung eines Sprachurlaubs; luxemburgisches Arbeitsgesetzbuch (Code du travail); lifelong-learning.lu. Geprüft am 13.07.2026.
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