Der Sprachurlaub ermöglicht es Arbeitnehmern aller Nationalitäten im Privatsektor, die luxemburgische Sprache zu erlernen oder ihre Kenntnisse zu vertiefen, um die Integration im Unternehmen zu erleichtern.
Voraussetzungen
Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt des Urlaubsantrags seit mindestens 6 Monaten bei einer im Großherzogtum Luxemburg tätigen Gesellschaft oder einem Unternehmen beschäftigt sein.
- Anspruchsberechtigt sind luxemburgische Sprachkurse, die von staatlich anerkannten öffentlichen oder privaten Schulen, von Berufskammern oder von privaten Vereinigungen angeboten werden, die vom Ministerium für Arbeit und Beschäftigung zugelassen sind. Im Gegensatz dazu sind Fortbildungen, die Teil eines betrieblichen Fortbildungsprojekts sind, nicht anspruchsberechtigt.
Die luxemburgischen Sprachkurse können in Luxemburg oder im Ausland stattfinden.
Dauer
Die Gesamtdauer des Sprachurlaubs ist auf 200 Stunden über die gesamte berufliche Laufbahn begrenzt, die zwingend in 2 Abschnitte von jeweils 80 bis 120 Stunden aufzuteilen sind. Die luxemburgischen Sprachkurse können in Luxemburg oder im Ausland stattfinden.
Lohnfortzahlung
Arbeitnehmer, die den Sprachurlaub in Anspruch nehmen, haben für jede Urlaubsstunde Anspruch auf eine vom Arbeitgeber gezahlte Ausgleichsentschädigung. Diese entspricht dem durchschnittlichen Stundenlohn, darf jedoch das Vierfache des sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeitnehmer nicht übersteigen. Diese Ausgleichsentschädigung wird vom Arbeitgeber gezahlt. Der Staat erstattet dem Arbeitgeber auf Grundlage eines Formulars 50 % des Betrags der Ausgleichsentschädigung sowie 50 % des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge.
Das luxemburgische Steuersystem ermöglicht es dem Arbeitnehmer, die mit der beruflichen Weiterbildung verbundenen Kosten von seinem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Abzugsfähig sind ausschließlich die Kosten, die mit der beruflichen Weiterentwicklung verbunden sind
Verfahren
Der Arbeitnehmer muss bei seinem Arbeitgeber einen Urlaubsantrag stellen. Dieser kann eine Verschiebung des Urlaubs verlangen, wenn die Abwesenheit des Arbeitnehmers sich auf die Arbeitsorganisation auswirken könnte.
Bei Zustimmung des Arbeitgebers sind die Anträge auf Sprachurlaub an das Ministère du Travail, de l’Emploi, de l’Économie sociale et solidaire zu richten. Sie können dieses telefonisch unter +352 247 86 100 oder per E-Mail unter info@mte.public.lu kontaktieren. Die Internetseite lautet: Ministère du Travail – Le gouvernement luxembourgeois (https://mt.gouvernement.lu/fr.html/).
Für mehr Informationen:
Ministerium für Arbeit
Abteilung Sprachurlaub
26, rue Sainte Zithe
L- 2939 Luxemburg
Tél. : (+ 352) 247 86 100
E-Mail: conge.linguistique@mt.etat.lu
Website: https://mt.gouvernement.lu/fr.html