Im Rahmen einer pflichtigen Berufsausbildung bietet Luxemburg dem Arbeitnehmer verschiedene Vorrichtungen an, damit dieser seine Erstausbildung ergänzen kann.

Die folgenden Informationen betreffen die luxemburgischen Arbeitnehmer, die an einer Fortbildung aus eigener Initiative teilnehmen möchten.

Der Sprachurlaub : Luxemburg erlenen

Der Sprachurlaub ist ein Sonderurlaub, der Arbeitnehmern und Selbstständigen jeglicher Staatsangehörigkeit ermöglichen soll, die luxemburgische Sprache zu erlernen oder ihre Kenntnisse zu vertiefen und sich so leichter in die Gesellschaft zu integrieren. Die Gesamtdauer des Sprachurlaubs ist auf 200 Stunden begrenzt, die unbedingt in zwei Perioden von 80 bis 120 Stunden der gesamten Laufbahn geteilt werden.

Voraussetzungen

Der Arbeitnehmer muss seit mindestens 6 Monaten in Luxemburg sozialversichert sein.

Formalitäten

Der Sprachurlaub kann nur dann verschoben werden, wenn die Abwesenheit des Arbeitnehmers den ordnungsgemäßen Betrieb des Unternehmens oder die Urlaubsplanung des restlichen Personals stören könnte.

Arbeitnehmer, die in den Genuss des Sprachurlaubs gelangen, haben für jede Urlaubsstunde Anspruch auf eine dem durchschnittlichen Stundenlohn entsprechende Ausgleichsentschädigung, wobei diese Entschädigung das 4-Fache des sozialen Mindestlohn pro Stunde für nicht qualifizierte Arbeiter (d. h. 46,21 Euro brutto zum 1. Januar 2017) nicht überschreiten darf. Diese Ausgleichsentschädigung wird vom Arbeitgeber gezahlt und diesem anschließend vom Staat zu 50 % auf Grundlage des Formulars namens Kostenerstattungsantrag zurückerstattet

Der Sprachurlaub wird für Luxemburgischkurse bewilligt, die im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland von folgenden Einrichtungen organisiert werden:

  • von den Einrichtungen, die das Statut einer öffentlichen oder privaten Schule besitzen, von den öffentlichen Behörden zugelassen sind und von diesen Behörden anerkannte Zeugnisse ausstellen;
  • von den Berufskammern und den Gemeinden;
  • von diesbezüglich von dem für die Berufsausbildung zuständigen Ministerium individuell zugelassenen privatrechtlichen Vereinigungen.

Für Fortbildungen, die integrierender Bestandteil eines Ausbildungsplans oder -projekts im Rahmen des Bildungsurlaubs sind, wird er hingegen nicht bewilligt.

Das luxemburgische Versteuerungssystem bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit seine berufsbildungskosten von der Einkommenssteuer abziehen. Dennoch sollen die betreffenden Fortbildungen zwingend im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsplatz stehen.

Für mehr Informationen:

Ministère du Travail, de l’Emploi et de l’économie sociale et solidaire

26, rue Sainte Zithe
L- 2939 Luxembourg
Tél. : (+ 352) 2478 6100
www.mte.public.lu