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Als Handwerker in Luxemburg arbeiten

Mise à jour le 23/07/2026

Als Handwerker in Luxemburg arbeiten

Ein Handwerk selbstständig auszuüben setzt eine Niederlassungsgenehmigung, eine passende Qualifikation und die Mitgliedschaft in der Chambre des Métiers voraus.

Das Wesentliche
  • Sie benötigen eine Niederlassungsgenehmigung (Niederlassungsrecht): berufliche Qualifikation + Zuverlässigkeit + feste Niederlassung in Luxemburg.
  • Die erforderliche Qualifikation hängt von Liste A (Hauptgewerke) oder Liste B (Nebengewerke) ab.
  • Pflichtmitgliedschaft in der Chambre des Métiers (CDM / Handwerkskammer).
  • Ausländisches Diplom: Anerkennung möglich auf Grundlage der Richtlinie 2005/36/EG (Diplom oder Berufserfahrung).

Welche Qualifikation je nach Gewerbe?

ListeArt des GewerbesErforderliche Qualifikation
Liste AHauptgewerke (am stärksten geregelt)Meisterbrief (brevet de maîtrise), der die Tätigkeit abdeckt, oder ein Bachelor des Fachgebiets (ggf. ergänzt durch Berufspraxis).
Liste BNebengewerkeDAP (oder gleichwertiges CATP/CAP), der die Tätigkeit abdeckt, oder 3 Jahre Praxis, die den Erwerb der Betriebsführungskenntnisse ermöglicht haben.

Der Meisterbrief

Der Meisterbrief (brevet de maîtrise) berechtigt seinen Inhaber, sich als selbstständiger Handwerker niederzulassen und Lehrlinge auszubilden. Die von der Chambre des Métiers organisierten Vorbereitungskurse dauern etwa 3 Jahre und verleihen den Titel des Handwerksmeisters.

Anerkennung eines ausländischen Diploms

In Deutschland ausgebildet, können Sie Ihr Diplom oder Ihre Berufserfahrung im Rahmen der europäischen Anerkennung (Richtlinie 2005/36/EG) geltend machen. Der Antrag auf Niederlassungsgenehmigung erfolgt bei der Generaldirektion des Mittelstands; die Chambre des Métiers begleitet die Schritte und verwaltet die Mitgliedschaft.

Grenzgänger: Diese Seite betrifft die Ausübung auf eigene Rechnung (selbstständig). Wenn Sie Arbeitnehmer eines luxemburgischen Handwerksbetriebs sind, besitzt der Betrieb die Niederlassungsgenehmigung: Sie müssen persönlich keine Niederlassungsschritte unternehmen.

Häufige Fragen

Kann ich mich mit einem deutschen Diplom als Handwerker in Luxemburg niederlassen?

Ja, vorbehaltlich der Niederlassungsgenehmigung: Ihr deutsches Diplom (oder Ihre Erfahrung) wird im Rahmen der europäischen Anerkennung geprüft, je nachdem, ob das Gewerbe zur Liste A oder B gehört.

Muss ich der Chambre des Métiers beitreten?

Ja, die Mitgliedschaft in der Chambre des Métiers ist für jede als Handwerker in Luxemburg niedergelassene Person obligatorisch.

Fragen zu Ihrer Situation als Grenzgänger?
Unser Team berät Sie individuell – Kontaktieren Sie uns
Offizielle Quellen: geändertes Gesetz vom 2. September 2011 über das Niederlassungsrecht (Niederlassungsgenehmigung, Listen A/B); Richtlinie 2005/36/EG; Chambre des Métiers Luxemburg (Meisterbrief). Geprüft am 13.07.2026.
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