Als Handwerker in Luxemburg arbeiten
Ein Handwerk selbstständig auszuüben setzt eine Niederlassungsgenehmigung, eine passende Qualifikation und die Mitgliedschaft in der Chambre des Métiers voraus.
- Sie benötigen eine Niederlassungsgenehmigung (Niederlassungsrecht): berufliche Qualifikation + Zuverlässigkeit + feste Niederlassung in Luxemburg.
- Die erforderliche Qualifikation hängt von Liste A (Hauptgewerke) oder Liste B (Nebengewerke) ab.
- Pflichtmitgliedschaft in der Chambre des Métiers (CDM / Handwerkskammer).
- Ausländisches Diplom: Anerkennung möglich auf Grundlage der Richtlinie 2005/36/EG (Diplom oder Berufserfahrung).
Welche Qualifikation je nach Gewerbe?
| Liste | Art des Gewerbes | Erforderliche Qualifikation |
|---|---|---|
| Liste A | Hauptgewerke (am stärksten geregelt) | Meisterbrief (brevet de maîtrise), der die Tätigkeit abdeckt, oder ein Bachelor des Fachgebiets (ggf. ergänzt durch Berufspraxis). |
| Liste B | Nebengewerke | DAP (oder gleichwertiges CATP/CAP), der die Tätigkeit abdeckt, oder 3 Jahre Praxis, die den Erwerb der Betriebsführungskenntnisse ermöglicht haben. |
Der Meisterbrief
Der Meisterbrief (brevet de maîtrise) berechtigt seinen Inhaber, sich als selbstständiger Handwerker niederzulassen und Lehrlinge auszubilden. Die von der Chambre des Métiers organisierten Vorbereitungskurse dauern etwa 3 Jahre und verleihen den Titel des Handwerksmeisters.
Anerkennung eines ausländischen Diploms
In Deutschland ausgebildet, können Sie Ihr Diplom oder Ihre Berufserfahrung im Rahmen der europäischen Anerkennung (Richtlinie 2005/36/EG) geltend machen. Der Antrag auf Niederlassungsgenehmigung erfolgt bei der Generaldirektion des Mittelstands; die Chambre des Métiers begleitet die Schritte und verwaltet die Mitgliedschaft.
Häufige Fragen
Kann ich mich mit einem deutschen Diplom als Handwerker in Luxemburg niederlassen?
Ja, vorbehaltlich der Niederlassungsgenehmigung: Ihr deutsches Diplom (oder Ihre Erfahrung) wird im Rahmen der europäischen Anerkennung geprüft, je nachdem, ob das Gewerbe zur Liste A oder B gehört.
Muss ich der Chambre des Métiers beitreten?
Ja, die Mitgliedschaft in der Chambre des Métiers ist für jede als Handwerker in Luxemburg niedergelassene Person obligatorisch.
Unser Team berät Sie individuell – Kontaktieren Sie uns