Sie sind ein Bürger der Europäischen Union und möchten in Luxemburg arbeiten. Sie haben die Absicht, einen reglementierten Beruf als Selbstständiger, im Handel oder im Handwerk, einen Beruf im Gesundheitswesen oder eine sozialpädagogische Tätigkeit auszuüben. Das luxemburgische Recht stellte in Anwendung der Europäischen Richtlinie allgemeine Regeln über die akademische Anerkennung aufgestellt- Die nicht reglementierten Berufe sind ihrerseits ohne Anerkennung des Abschlusses zugänglich. Für zahlreihe Berufe sind Sie jedoch verpflichtet, eine Qualifikation vorzuweisen.

Sie haben den wunsch, im paramedizinischen bereich in Luxemburg zu arbeiten

Es gibt 23 reglementierte Berufe im paramedizinischen Bereich in Luxembourg: sozialmedizinischer Assistent, Sozialarbeiter, Diätassistent, diplomierter Krankenpfleger, Laborant, Sprachtherapeut, Heilpädagoge, Fußpfleger, Bewegungstherapeut, Pfleger, Senior-Assistent, medizin-technischer Röntgen-Assistent, medizin-technischer Labor-Assistent, medizintechnischer Chirurgie-Assistent, Ergotherapeut, Krankenpfleger, Anästhesie- und Rehabilitations-Krankenpfleger, diplomierter Krankenpfleger, psychiatrischer Krankenpfleger, Masseur, Masseur und Physiotherapeut, Hebamme.

Anerkennung des Abschlusses

Die Bewerber aus Ländern der EU sind verpflichtet, ihren Abschluss bei der Anerkennungsstelle der Berufszeugnisse (Service de la Reconnaissance des Diplômes) anerkennen zu lassen.

Ministère de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse

18-20, Montée de la Pétrusse
L-2327 Luxembourg
Tel.: + 352 247 85910
reconnaissance@men.lu

Damit diese innerhalb der Europäischen Union (EU) erworbenen Berufsqualifikationen anerkannt werden, muss der Antragsteller Folgendes belegen:

  • Entweder eine Ausbildungsbezeichnung, die es ihm ermöglicht, den betreffenden Beruf in einem anderen Mitgliedstaat der EU auszuüben,
  • Oder sofern der Beruf in seinem Herkunftsmitgliedstaat nicht reglementiert ist:
  • Eine Berufserfahrung von einem Jahr in Vollzeit im Verlauf der vergangenen zehn Jahre in diesem Mitgliedstaat,
  • Eine Kompetenzbescheinigung oder ein Ausbildungsnachweis.

Der Inhalt und die Dauer der Ausbildung werden verglichen. Sie müssen mehr oder weniger mit den in Luxemburg vorgeschriebenen beruflichen Zugangsbedingungen übereinstimmen. Andernfalls kann ein Anpassungslehrgang oder eine Befähigungsprüfung gefordert werden.

Die Berufe des Krankenpflegers oder der Hebamme

Für die Berufszeugnisse des Krankenpflegers und der Hebamme, die in einem anderen Land der EU erlangt wurden, wird die Anerkennung der Gleichwertigkeit ohne eine Prüfung der Ausbildung gewährt. Die Mindestanforderungen an die Ausbildung wurden für diese Berufe EU-weit harmonisiert.

Der Beruf des Psychotherapeuten

Antrag auf Anerkennung auf dem Postweg beim:

Ministère de l’Enseignement Supérieur et de la Recherche
„Commission ad hoc – Psychothérapeuthe“

18-20 Montée de la Pétrusse
L-2327 Luxembourg
http://www.mesr.public.lu

Ggf. werden Ausgleichsmaßnahmen gefordert.

Genehmigung zur Ausübung des Berufs

Nach der Erlangung der Anerkennung der Berufszeugnisse ist es erforderlich, eine Genehmigung zur Ausübung des Berufs bei der nachstehenden Stelle zu beantragen::

Ministère de la Santé

Service des Professions de Santé
L-2935 Luxembourg
professions.sante@ms.etat.lu

Erforderliche Sprachkenntnisse

Unterscheidet sich Ihre Muttersprache von der französischen, deutschen oder luxemburgischen Sprache wird ein Nachweis der Sprachkenntnisse für die Ausübung Ihres Berufs erforderlich.