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Die Prinzipien der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen

Mise à jour le 23/07/2026

Anerkennung der Qualifikationen: die Prinzipien

Bevor Sie in Luxemburg arbeiten, stellt sich nur eine Frage: Ist Ihr Beruf reglementiert? Von der Antwort hängt ab, ob eine Diplomanerkennung erforderlich ist.

Das Wesentliche
  • Nicht reglementierter Beruf: freier Zugang, ohne formelle Anerkennung des Diploms.
  • Reglementierter Beruf: Zugang an Qualifikationsbedingungen und eine vorherige Genehmigung geknüpft.
  • Die Anerkennung stützt sich auf die Richtlinie 2005/36/EG und sieht drei Systeme je nach Beruf vor.
  • Gebühr von 75 € pro Diplom; Antwort in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Wochen (maximal 3 Monate).

Reglementierter Beruf oder nicht?

Ein reglementierter Beruf ist eine Tätigkeit, deren Zugang oder Ausübung gesetzlich an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden ist (freier Beruf, Gesundheits-, sozialpädagogischer, handwerklicher, kaufmännischer Beruf…). Ein nicht reglementierter Beruf kann frei ausgeübt werden: Keine offizielle Anerkennung ist erforderlich, auch wenn der Arbeitgeber in der Praxis eine Qualifikation zum Nachweis Ihrer Kompetenz verlangen kann.

Die drei Anerkennungssysteme (Richtlinie 2005/36/EG)

SystemFür wenPrinzip
Automatische Anerkennung„Sektorale“ Berufe: Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Tierarzt, Hebamme, Krankenpfleger für allgemeine Pflege, ArchitektDer in Anhang V der Richtlinie aufgeführte Titel wird von Rechts wegen anerkannt: kein Anerkennungsverfahren, direkter Genehmigungsantrag.
Allgemeine AnerkennungDie meisten anderen reglementierten BerufeVergleich der Qualifikationen; bei wesentlichen Unterschieden kann die Behörde eine Ausgleichsmaßnahme verlangen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung).
Anerkennung auf Grundlage der ErfahrungTätigkeiten des Handwerks, Handels und der IndustrieAnerkennung auf Grundlage der Berufserfahrung (Dauer und Niveau), mangels entsprechenden Diploms.

An wen wenden?

  • Diplome der Hochschulbildung (Zugang zu einem reglementierten Beruf): Ministerium für Hochschulwesen und Forschung.
  • Gesundheitsberufe: Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit (Berufsausübungserlaubnis).
  • Handwerk, Handel, freie selbstständige Berufe: Generaldirektion des Mittelstands (Niederlassungsgenehmigung); Chambre des Métiers für das Handwerk.
Grenzgänger: Als Inhaber eines in einem EU-Staat (z. B. Deutschland) erworbenen Diploms fallen Sie vollständig unter diese europäischen Mechanismen. Die Anerkennung gilt für den Zugang zum Beruf – zu unterscheiden von der bloßen akademischen Anerkennung (Niveaugleichwertigkeit), die Sie ebenfalls beantragen können, um Ihr Diplom aufzuwerten.

Häufige Fragen

Wie erfahre ich, ob mein Beruf reglementiert ist?

Luxemburg veröffentlicht offizielle Listen reglementierter Berufe (mit oder ohne automatische Anerkennung). Im Zweifelsfall kann der Kontaktpunkt für die Anerkennung der Qualifikationen Sie orientieren.

Was kostet es und wie lange dauert es?

Die Gebühr beträgt 75 € pro Diplom. Die Antwort erfolgt in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Wochen, maximal 3 Monate nach Vervollständigung des Dossiers.

Fragen zu Ihrer Situation als Grenzgänger?
Unser Team berät Sie individuell – Kontaktieren Sie uns
Offizielle Quellen: Richtlinie 2005/36/EG; Gesetz vom 28. Oktober 2016 über die Anerkennung der Berufsqualifikationen; Portal guichet.public.lu (Listen der reglementierten Berufe). Geprüft am 13.07.2026.
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