Sie sind ein Bürger der Europäischen Union und möchten in Luxemburg arbeiten. Sie haben die Absicht, einen reglementierten Beruf als Selbstständiger, im Handel oder im Handwerk, einen Beruf im Gesundheitswesen oder eine sozialpädagogische Tätigkeit auszuüben. Das luxemburgische Recht stellte in Anwendung der Europäischen Richtlinie allgemeine Regeln über die akademische Anerkennung aufgestellt- Die nicht reglementierten Berufe sind ihrerseits ohne Anerkennung des Abschlusses zugänglich. Für zahlreihe Berufe sind Sie jedoch verpflichtet, eine Qualifikation vorzuweisen.

Die prinzipien der anerkennung von beruflichen qualifikationen

Reglementierte Berufe in Luxemburg

Es gibt 79 reglementierte Berufe in Luxemburg, die sich in den Sektoren des Gesundheitswesen, im Rechtsbereich und in der Buchhaltung, im Handel, in der Ausbildung, im sozialen Bereich, im technischen Bereich, im Transportwesen ansiedeln und zu denen bestimmte handwerkliche Berufe und Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe hinzukommen.
Die Liste der reglementierten Berufe in Luxemburg ist auf der Website des Amtsblatts Luxemburgs legilux.public.lu zugänglich.

http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2009/06/19/n2/jo

Für alle diese Berufe ist eine berufliche Anerkennung erforderlich.

Die Anerkennung ausländischer Berufszeugnisse

Für die Anerkennung zahlreicher Berufsqualifikation müssen Sie sich an den Service de la Reconnaissance des Diplômes au Luxembourg (Anerkennungsstelle der Berufszeugnisse in Luxemburg) beim Ministère de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse (Ministerium für Bildung, Kinder und Jugendliche) wenden:

Service de la Reconnaissance des Diplômes
Ministère de l’Education Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse

18-20, Montée de la Pétrusse
L-2327 Luxembourg
Tel.: + 352 247 85910
reconnaissance@men.lu

Für Berufsqualifikationen, die dem Hochschulwesen in Luxemburg untergeordnet sind, ist die zuständige Stelle der Ministère de la Recherche et de l’Enseignement Supérieur (Ministerium für Forschung und Hochschulbildung).

Ministère de l’Enseignement Supérieur et de la Recherche

20, Montée de la Pétrusse
L-2327 Luxembourg
Tel.: (+352) 247 86 619
http://www.mesr.public.lu

Ausgleichmaßnahmen

Die zuständige luxemburgische Behörde kann vom Antragsteller unter den nachstehenden Bedingungen fordern, dass er binnen maximal drei Monaten ein Anpassungslehrgang erfolgreich absolviert oder sich erfolgreich einer Befähigungsprüfung unterzieht:

  • Sofern die Dauer der Ausbildung, auf die der Antragsteller verweist, zumindest ein Jahr geringer als die im Großherzogtum Luxemburg geforderte Ausbildungsdauer;
  • Sofern die Ausbildung, die er absolvierte, substantiell andere Fächer umfasst als die Fächer, die für den Abschluss im Großherzogtum Luxemburg gefordert werden.
Kosten

Für jedweden Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit wird eine Gebühr von 75 Euro für einen Abschluss oder anderes erhoben, zu der im Fall einer etwaigen Ausgleichmaßnahme 300 Euro hinzugerechnet werden müssen (Anpassungslehrgang/Befähigungsprüfung).

Die Website der luxemburgischen Anlaufstelle Guichet.lu (Rubrik Bürger) gibt Auskunft über die vorzulegenden Schriftstücke und die Anerkennungsantragsformulare, die heruntergeladen werden können.

https://guichet.public.lu/fr/citoyens/travail-emploi.html

Zulassung ausländischer Berufszeugnisse

Für den Zugang auf bestimmte medizinische Berufe (Arzt, Tierarzt) wurde seinerzeit die Zulassung des ausländischen Abschlusses beantragt.
Die Zulassung des Abschlusses wird nunmehr einzig für den Zugang zum reglementierten Anwaltsberuf gefordert.

Informationen:

Ministère de l’Enseignement Supérieur et de la Recherche

20, Montée de la Pétrusse
L-2327 Luxembourg
Tel.: (+352) 247 86 619
http://www.mesr.public.lu