Die europäische Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verfolgt das Ziel, das gegenseitige Anerkennungssystem der Berufsqualifikationen zu koordinieren. Diese Richtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (EU + Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie die Schweiz. Um den beeindruckenden Änderungen der Erziehungs- und Bildungssysteme der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wurde die Richtlinie 2005/36/EG mit der Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 umfassend geändert.

Die zentrale kontaktstelle in jedem land

Gemäß den Grundsätzen der europäischen Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, darüber zu wachen, dass die Informationen über die zu erledigenden Formalitäten den Anbietern und Empfängern mittels zentraler Kontaktstellen bequem zugänglich sind.
Die Genehmigungsverfahren und -formalitäten müssen verständlich sein, im Voraus öffentlich gemacht werden und geeignet sein, den betreffenden Parteien zuzusichern, dass ihr Antrag objektiv und unparteilich bearbeitet wird.

Um die Regeln in Erfahrung zu bringen, die für Ihre Lage zur Anwendung kommen, wenden Sie sich bitte an die für den Zugang zu Ihrem Beruf im Gastland zuständige innerstaatliche Behörde. Sie werden in der Broschüre für jedes Land benannt.