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Kündigung während der Probezeit

Mise à jour le 10/07/2026

Die Probezeit muss es Ihnen ermöglichen zu beurteilen, ob die Stelle zu Ihnen passt, und dem Arbeitgeber, Ihre Fähigkeiten zu bewerten.

Eine Probezeit darf nur bestehen, wenn sie in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist oder wenn Ihr Arbeitsvertrag diesbezüglich auf einen Tarifvertrag verweist.

Hinweis: die Probezeit kann nicht verlängert werden.

Dauer der Probezeit

Mindestdauer der Probezeit: 2 Wochen.

Höchstdauer der Probezeit:

  • 3 Monate für Arbeitnehmer mit niedrigem Qualifikationsniveau (Qualifikation unterhalb des Certificat d’Aptitude Technique et Professionnelle / Zeugnis über technische und berufliche Eignung)
  • 6 Monate für alle anderen.
  • 12 Monate für Personen, deren monatliches Einkommen gemäß Arbeitsvertrag zum 1. Mai 2025 mindestens 5.188,69 € beträgt.

Während der ersten zwei Wochen der Probezeit können Sie nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers kündigen, und Ihr Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten Ihrerseits beenden.

Nach Ablauf der ersten zwei Wochen können sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen. Die kündigende Partei muss der anderen Partei die Kündigung entweder per Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Übergabe zweier Exemplare – von denen eines für Sie bestimmt ist – gegen Empfangsbestätigung (Unterschrift) mitteilen.

Bitte beachten Sie:

Denken Sie daran, Ihren Arbeitgeber bei Vertragsende oder im Falle einer Kündigung (durch Sie oder den Arbeitgeber) um ein Arbeitszeugnis zu bitten

Dauer der Kündigungsfrist


Für die Beendigung des Vertrags während der Probezeit ist das Datum maßgeblich, an dem der Arbeitgeber die Absicht zur Vertragsbeendigung bekundet hat. Dies ist der Tag der Absendung des Einschreibens, nicht der Tag des Zugangs beim Arbeitnehmer; als Nachweis dient der Poststempel.

Bitte beachten Sie:

Eine Kündigungsfrist muss stets eingehalten werden!

Wenn die Dauer Ihrer Probezeit in Ihrem Arbeitsvertrag in Wochen angegeben ist, beträgt die Länge Ihrer Kündigungsfrist einen Tag pro Woche:

Dauer der ProbezeitDauer der Kündigungsfrist
2 Wochen2 Tage
3 Wochen3 Tage
4 Wochen4 Tage
8 Wochen8 Tage

Die Kündigungsfrist wird in Kalendertagen berechnet, nicht in Arbeitstagen.

Wenn die Dauer Ihrer Probezeit in Ihrem Arbeitsvertrag in Monaten angegeben ist, beträgt die Länge Ihrer Kündigungsfrist 4 Tage pro Monat der Probezeit, wobei eine Mindestfrist von 15 Tagen und eine Höchstfrist von einem Monat gelten:

Dauer der ProbezeitDauer der Kündigungsfrist
1 Monat15 Tage
2 Monate15 Tage
3 Monate15 Tage
4 Monate16 Tage
5 Monate20 Tage
6 Monate24 Tage
7 Monate28 Tage
8 Monate1 Monat
12 Monate1 Monat

Die Kündigungsfrist wird in Kalendertagen berechnet, nicht in Arbeitstagen.

Das Ende der Kündigungsfrist muss spätestens mit dem Ende Ihrer Probezeit zusammenfallen.

Nach Ablauf der ersten zwei Wochen der Probezeit kann Ihr Arbeitgeber Sie (bei schwerem Fehlverhalten) fristlos kündigen. Er ist jedoch verpflichtet, Sie schriftlich – mit Empfangsbestätigung – über die genauen Gründe für die Kündigung zu informieren.

Hinweis:
Die Kündigungsfrist darf nicht über das Ende der Probezeit hinausreichen; ist dies der Fall, muss der Arbeitgeber die für die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags geltenden Vorschriften einhalten.

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