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Kündigungsschutz in Luxemburg

Mise à jour le 23/07/2026

Kündigungsschutz in Luxemburg

Der Kündigungsschutz in Luxemburg: Schwangerschaft, Krankheit, Personalvertreter — wer geschützt ist, wie lange und wie Sie reagieren.

Aktualisiert am 22.07.2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Schwangerschaft / Mutterschaft: Kündigung verboten ab festgestellter Schwangerschaft und bis 12 Wochen nach der Entbindung.
  • Krankheit: Schutz für 26 Wochen ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
  • Personalvertreter: Kündigung während des Mandats (und darüber hinaus) nichtig.
  • Eine unter Verstoß gegen einen Schutz ausgesprochene Kündigung ist nichtig: Wiedereinstellung möglich.
  • Die Fristen zum Handeln sind kurz (oft 15 Tage bis 3 Monate).

Bestimmte Situationen verbieten die Kündigung oder machen sie nichtig. Rechtsgrundlagen: Code du travail, Art. L.337-1 (Mutterschaft), L.121-6 (Krankheit), L.415-11 (Personalvertreter).

Schwangerschaft und Mutterschaft

KündigungsverbotAb der ärztlich festgestellten Schwangerschaft und bis 12 Wochen nach der Entbindung darf der Arbeitgeber weder kündigen noch zu einem Vorgespräch laden. Eine dennoch zugestellte Kündigung ist nichtig: Die Arbeitnehmerin kann ihre Wiedereinstellung verlangen (Antrag beim Präsidenten des Arbeitsgerichts, in der Regel binnen 15 Tagen).

Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

26 Wochen SchutzSofern Sie den Arbeitgeber am 1. Tag informiert und ein ärztliches Attest binnen 3 Tagen übermittelt haben, sind Sie ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit für 26 Wochen vor Kündigung geschützt.
⚠ Die Grenzen des KrankheitsschutzesDer Schutz entfällt, wenn der Arbeitgeber einen von der Krankheit unabhängigen Grund oder ein schweres, damit nicht zusammenhängendes Fehlverhalten geltend macht. Und nach Ablauf der 26 Wochen — oder bei wiederholten, den Betrieb desorganisierenden Abwesenheiten — wird die Kündigung wieder möglich.

Personalvertreter und Delegierte

Ein verstärkter SchutzDie Personalvertreter (ordentliche und stellvertretende), die Delegierten für Sicherheit und Gleichstellung sowie die Wahlkandidaten genießen besonderen Schutz: jede Kündigung ist nichtig. Der Personalvertreter hat grundsätzlich 1 Monat Zeit, den Präsidenten des Arbeitsgerichts anzurufen und seine Wiedereinstellung zu verlangen.

Kündigungsschutz in Luxemburg: wie reagieren?

⚠ Sehr kurze FristenEine nichtige Kündigung ist schnell anzufechten: je nach Fall oft 15 Tage (geschützte Arbeitnehmer) bis 3 Monate (missbräuchliche Kündigung). Bleiben Sie nicht allein: siehe die Kündigung mit Frist und kontaktieren Sie unsere Juristen unverzüglich.

Häufige Fragen

Kann mir während meiner Schwangerschaft in Luxemburg gekündigt werden?
Nein. Ab der ärztlich festgestellten Schwangerschaft und bis 12 Wochen nach der Entbindung ist die Kündigung verboten. Eine dennoch zugestellte Kündigung ist nichtig und eröffnet einen Anspruch auf Wiedereinstellung.
Wie lange bin ich bei Krankheit geschützt?
26 Wochen ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit, sofern Sie den Arbeitgeber am 1. Tag informiert und ein ärztliches Attest binnen 3 Tagen übermittelt haben.
Kann einem Personalvertreter gekündigt werden?
Nein: Seine Kündigung ist nichtig. Er kann den Präsidenten des Arbeitsgerichts, grundsätzlich binnen eines Monats, zur Wiedereinstellung anrufen.

Sie glauben, geschützt und zu Unrecht gekündigt zu sein? Handeln Sie schnell mit unseren Juristen.

Meine Frage stellen

Siehe auch: die Kündigung mit Frist und die Kündigung des Arbeitsvertrags.

Rechtsgrundlage — Code du travail: Art. L.337-1 (Mutterschutz); Art. L.121-6 (Schutz bei Krankheit, 26 Wochen); Art. L.415-11 (Schutz der Personalvertreter). Information geprüft am 22.07.2026, mit Richtwertcharakter, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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