Beide Vertragsparteien können jeweils den Arbeitsvertrag unter Wahrung bestimmter Formvorschriften und Fristen auflösen:
  • ergreift der Arbeitgeber die Initiative, so spricht man von Entlassung,
  • während die Auflösung des Arbeitsvertrags auf Betreiben des Arbeitnehmers als Kündigung bezeichnet wird;
  • schließlich haben die Vertragsparteien die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen zu beenden.
Bei der Entlassung unterscheidet man zwischen fristloser Entlassung und Entlassung mit Kündigungsfrist.
  • Kraft Gesetzes;
  • bei Störfällen des Arbeitgebers (Tod, unfreiwillige Beendigung des Geschäfts);
  • bei Störfällen des Arbeitnehmers (Tod, Unfähigkeit, Erschöpfung der Rechte aufs Krankengeld , Rentenalter usw.) => Siehe Vertragsauflösung kraft Gesetzes und Altersrente.

Kündigung durch den Arbeitgeber ohne Kündigungsfrist

Ihr Arbeitgeber kann Sie fristlos entlassen, wenn Sie eine Verfehlung begangen hatten, aufgrund derer sich das Aufrechterhalten des Arbeitsverhältnisses endgültig und sofort unmöglich gestaltet.

Für diese Art von Kündigung muss ein Grund vorliegen, der für den Arbeitgeber schwerwiegender ist.

Ein schwerwiegender Grund liegt unter anderen wegen Diebstahl, Gewalt, unlauterem Wettbewerb, oder wiederkehrende unbegründete Abwesenheiten vor.

Der Arbeitgeber kann einen vorsorglichen Ausschluss von der Arbeit verkünden (auch mündlich) und das Kündigungsschreiben später zustellen. Der Arbeitnehmer ist dann davon befreit, an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen. Er wird aber bis zum Tag, an dem ihm die Kündigung zugestellt wird, weiterhin seinen Lohn sowie sämtliche weiteren Vorteile, auf die er Anspruch hat, erhalten.

Die Entlassung kann dann nicht, in diesem Fall, frühestens am Tag nach dem letzten Tag des  Ausschluss von der Arbeit  letzten und spätestens 8 Tage nach der Ausschluss eingreifen.

Eine schwerwiegende Verfehlung, die eine außerordentliche Kündigung begründet, muss spätestens innerhalb eines Monats ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber von ihr Kenntnis erlangt, geltend gemacht werden.

Ist der Vorgespräch obligatorisch für meinen Arbeitgeber ?

Zählt ein Unternehmen mindestens 150 Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den betroffenen Arbeitnehmer vor einer Kündigung zu einem Vorgespräch vorzuladen.

Diese Vorladung zum Vorgespräch muss also nach den gleichen Bedingungen erfolgen als Vorladung zum Vorgespräch im Rahmen einer ordentlichen Kündigung (mit Kündigungsfrist).

Verfahren bei einer fristlösen Kündigung 

Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer wegen einer schwerwiegenden Verfehlung entlassen möchte, kann dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben entweder direkt (gegebenenfalls nach dem Vorgespräch) zustellen, oder durch Aushändigung. Im zweiten Fall muss der Arbeitnehmer den Empfang des Duplikats des Schreibens bestätigen.

Das Schreiben muss die der Kündigung zugrunde liegenden und dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Verfehlungen genau angeben. Die Entlassung muss mit entsprechender Begründung per Einschreibebrief angezeigt werden, d.h. die dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Fakten sowie die Umstände, die dazu führen, dass sie als schwerwiegend anzusehen sind, müssen im Kündigungsschreiben aufgeführt werden. Liegt eine solche schriftliche Begründung nicht vor, gilt die Entlassung als unzulässig.

Nachfolgen der fristlösen Kündigung 

Ihr Arbeitsvertrag ist sofort unmöglich und endgültig.

Ihr Arbeitgeber muss Ihr Gehalt und andere Lohnvorteile bis zum Zeitpunkt der Kündigung zahlen. Diese werden anteilsmäßig an den Tag Ihrer Kündigung festgelegt.

Eine fristlose Kündigung in Luxemburg kann nicht die Gewährung des Arbeitslosengeldes in Deutschland verbieten. Jedoch ruht bei einer verschuldeten Entlassung der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer bis zu zwölf Wochen („Sperre“).