Beide Vertragsparteien können jeweils den Arbeitsvertrag unter Wahrung bestimmter Formvorschriften und Fristen auflösen:
  • ergreift der Arbeitgeber die Initiative, so spricht man von Entlassung,
  • während die Auflösung des Arbeitsvertrags auf Betreiben des Arbeitnehmers als Kündigung bezeichnet wird;
  • schließlich haben die Vertragsparteien die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen zu beenden.
Bei der Entlassung unterscheidet man zwischen fristloser Entlassung und Entlassung mit Kündigungsfrist.
  • Kraft Gesetzes;
  • bei Störfällen des Arbeitgebers (Tod, unfreiwillige Beendigung des Geschäfts);
  • bei Störfällen des Arbeitnehmers (Tod, Unfähigkeit, Erschöpfung der Rechte aufs Krankengeld , Rentenalter usw.) => Siehe Vertragsauflösung kraft Gesetzes und Altersrente.

Kündigung des Vetrags während der Probezeit

Zweck der Probezeit ist es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, festzustellen, ob seine Arbeit ihm zusagt und dem Arbeitgeber zu ermöglichen, die Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu beurteilen.

Die Probezeit ist nun da gültig, wenn Ihr Arbeitsvertrag sie vorsieht oder in dieser Hinsicht ausdrücklich Bezug auf einen Tarifvertrag nimmt.

Die Probezeit kann nie erneuert werden. 

Dauer der Probezeit 

  • Mindestdauer der Probezeit: 2 Wochen.
  • Maximaldauer der Probezeit:
    • Für Personen mit einem Ausbildungsabschluss unterhalb eines „Certificat d’Aptitude Technique et Professionelle“ darf die Probezeit nicht länger als 3 Monate dauern.
    • Bei Arbeitnehmern mit einem anfänglichen monatlichen Bruttogehalt in einer per großherzoglichem Erlass festgelegten Höhe (4.154,91 € Index 775,17), kann die Probezeit bis zu 12 Monate dauern.
    • Höchstens 6 Monate für alle andere: gewöhnliche Dauer der Probezeit.

Während der ersten beiden Wochen der Probezeit können Sie kündigen nun wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt. Eine Kündigung durch Arbeitgeber ist – außer wegen eines schwerwiegenden Grundes während der ersten beiden Wochen der Probezeit genauso unzulässig.

Nach der ersten zweien Wochen der Probezeit kann der Arbeitsvertrag gekündigt werden. Dies muss per Einschreiben oder durch eigenhändige Übergabe an den Arbeitgeber bekunden. Im letzteren Fall gilt die Unterschrift des Arbeitgebers auf dem Doppel des Kündigungsschreibens als Empfangsbestätigung.

ACHTUNG! Am Ende Ihres Vertrages denken Sie daran, eine Arbeitsbescheinigung bei Ihrem zu verlangen.

Kündigungsfrist muss immer beachtet werden!

Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach Versand des Kündigungsschreibens (es gilt der Poststempel).

Wenn Ihre Pobezeit in Wochen festgelegt wird, gilt es eine Kündigungsfrist von einem Tag je Probezeitwoche.
Dauer der ProbezeitKündigungsfrist(Kalendertage)
mind. 2 Wochen2 Tage
3 Wochen3 Tage
4 Wochen4 Tage
8 Wochen8 Tage

Wenn die Probezeit in Monaten festgellet ist: 4 Tage pro im Vertrag vorgesehenen Probemonat, wobei sie nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 1 Monat betragen darf (in Kalendertagen von Datum zu Datum).
Dauer der ProbezeitKündigungsfrist(Kalendertage)
1 Monatmindestens 15 Tage
2 Monate15 Tage
3 Monate15 Tage
4 Monate16 Tage
5 Monate20 Tage
6 Monate24 Tage
7 Monate28 Tage
8 Monatehöchstens 1 Monat
höchstens bis 12 Monate1 Monat

Die Kündigungsfrist darf sich nicht über die Probezeit hinaus erstrecken.

Nach der ersten zweien Wochen der Probezeit kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag fristlos wegen eines schwerwiegenden Grundes kündigen.

  • Das schriftliche Kündigungsschreiben muss unbedingt ausführliche Angabeder schwerwiegenden Verfehlung enthalten.