Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Luxembourg arbeiten zu können, wenn Sie Staatsbürger eines Landes aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sind. Als Grenzgänger benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis.

Ihr Arbeitsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des luxemburgischen Arbeitsrechts (sofern Ihr Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht).

Das Arbeitsentgelt

Es gibt in Luxemburg einen gesetzlichen Mindestlohn, der allen Arbeitnehmern gewährleistet wird und sich je nach dem Qualifikationsniveau ändert.

Nämlich richtet sich die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns danach, ob es sich um einen Arbeitnehmer mit oder ohne Berufsabschluss handelt. Der Arbeitnehmer mit Berufsabschluss übt seinen Beruf nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder nach einer Ausbildung mit einem offiziellen Abschlusszeugnis aus.

Sie sind Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss   

Gesetzlicher Mindestlohn ( ab 1.Januar 2019) für einen Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
  • über 18 Jahre (Vollzeit): 2.071,10 € ;
  • von 17 bis 18 Jahre: 1.656,88 € ;
  • von 15 bis 17 Jahre:  1.553,33 €.

Sie sind Arbeitnehmer mit Berufsabschluss 

Gesetzlicher Mindestlohn für einen Arbeitnehmer mit Berufsabschluss über 18 Jahre (Vollzeit)ist von 2.485,32 € (ab 1.Januar 2019).  

Sie können jedoch Schwierigkeiten haben, den wahren Wert Ihrer Qualifikation zu erkennen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Status des Arbeitnehmers mit Berufsabschluss weigert.

Um eine Qualifikationsbescheinigung zu erhalten oder Informationen über die Anerkennung der Diplome zu bekommen, wenden Sie sich bitte an:

Ministère de l’Education Nationale, del’Enfance et de la Jeunesse (MEN)
Service de la Reconnaissance des Diplômes

29, Rue Aldringen
L – 2926 LUXEMBOURG
Num. : (+352) / 247-85 910
reconnaissance@men.lu