Muster im Hintergrund Muster im Hintergrund
Suche

Menü

Menü

Finden Sie uns auf

Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Welche Formalitäten sind für den Bezug der Erwerbsunfähigkeitskeistungen erforderlich?

Mise à jour le 08/07/2024

In Frankreich und in Deutschland ist die Invaliditätsversicherung eine obligatorische Sozialversicherung.

Als Arbeitnehmer mit Arbeitsplatz in Deutschland entrichten Sie Beiträge zur Invaliditätsversicherung (Invaliditäts- und Altersversicherung), die direkt von Ihrem Gehalt abgezogen und von Ihrem Arbeitgeber an die deutschen Rentenversicherungsträger überwiesen werden.

Um Leistungen aus der Invaliditätsversicherung zu beziehen, müssen Sie zuallererst die Anerkennung Ihrer Erwerbsunfähigkeit beantragen. Allerdings haben sich Frankreich und Deutschland nicht auf einheitliche Bedingungen für die Anerkennung der Invalidität geeinigt.

Die von der französischen oder deutschen Kasse getroffene Entscheidung hinsichtlich der Anerkennung Ihrer Erwerbsunfähigkeit wird nicht automatisch von der anderen Kasse übernommen, was zu erheblichen Problemen bei der Rentenzahlung führen kann!

Nach Anerkennung Ihrer Invalidität müssen Sie bei der Institution des Staates, in dem Ihre Erwerbsunfähigkeit gemeldet ist, ODER bei der Institution Ihres Wohnortes einen Rentenantrag stellen. Dieser Antrag wird dann automatisch an die zuständige Kasse weitergeleitet.

Es handelt sich um folgende Kassen :

  • in Frankreich : Ihre Ortskrankenkasse (Caisse Primaire d’Assurance Maladie)
  • in Deutschland : Ihr Rentenversicherungsträger

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt