Im Falle von einer anerkannten Erwerbsminderung oder einer Invalidität haben Sie Anspruch auf Leistungen :
  • in Deutschland
  • und/oder in Frankreich, je nach der Dauer der Beiträge und je nach dem Land, in welchem Sie als Letztes Ihre Beiträge gezahlt haben, bevor Ihre Invalidität festgestellt wurde.

Sie können französische Geldleistungen wegen Ihrer Invalidität in Anspruch nehmen, wenn Sie Beiträge während mindestens 12 Monate gezahlt haben und Sie weniger als 62 Jahre alt sind (für die Versicherten, die ab dem 1. Januar 1956 geboren sind).

Sie können deutsche Geldleistungen wegen Ihrer Invalidität in Anspruch nehmen, sofern Sie weniger als 65 Jahre alt sind und Sie während mindestens 5 Jahre, darunter mindestens 3 Jahre im Zeitraum von 5 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsunfähigkeit, bei der deutschen Invaliditäts- und Altersversicherung versichert waren

Welches Land wird mir meine Invaliditätsrente bezahlen?

Europaïsche Vorschriften

Die Liquidation und die Regeln für die Berechnung der Invalidenrenten liegen dem Titel III Kapitel 4 und 5 der EG-Verordnung 883/2004 vor. Jedes Land behält seine eigenen Regeln, die Voraussetzungen zu bestimmen, unter denen eine Rente gewährt werden kann.

Es gibt zwei Sozialversicherungssysteme:
  • In einigen Staaten hängt der Invalidenrente nicht von der Beitragsdauer ab, sondern von der Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Auftretens der Behinderung die Person versichert wurde(dieses System ist Typ-A-Land genannt).
  • In anderen Staaten hängt die Höhe der Rente von der Beitragsdauer im Moment, wenn die Behinderung aufgetreten wird (Typ-B).

Mit dem Inkrafttreten der EG-Verordnung 883/2004 am 1. Mai 2010, Deutschland und Frankreich fallen in die Kategorie Typ-B. Folglich wird die Invalidenrente als eine Altersrente berechnet (um die Berechnungsmethode einzusehen, können Sie das Thema „Altersversicherung“ konsultieren).

Wie berechnet sich meine Rente ?

Sobald Sie Ihren Rentenantrag für Behinderung bei Ihrer kompetenten Kasse in Frankreich gestellt haben, werden die französischen und deutschen Kassen die Höhe Ihrer Rente berechnen.

Französische Rente

Die Rentenkasse Ihres Wohnsitzes wird zuerst  vergleichen und dann berechnen:

Zuerst erfolgt die Ermittlung der inländischen Rente, die nach den französischen Rechtsvorschriften berechnet wird;

Danach erfolgt die Ermittlung der gemeinschaftlichen Rente. Dafür muss zuerst die theoretische Gesamtrente des Versicherten so berechnet werden, als wären alle Beitragsjahre im jeweiligen Staatsgebiet zurückgelegt worden, danach wird diese Gesamtrente anteilig um die im Gebiet des zuständigen Staates zurückgelegten Zeiten gekürzt.

Schließlich vergleicht der französische Träger die französische Rente mit der gemeinschaftlichen Rente und zahlt dann den günstigsten Betrag aus, d.h. den höchsten Betrag zwischen der einzelstaatlichen oder gemeinschaftlichen Rente.

Deutsche Rente 

Die monatliche Höhe Ihrer Rente ergibt sich aus einer Formel mit folgenden Größen:
  • Persönliche Entgeltpunkte (PEP): Sie werden mit dem Zugangsfaktor multipliziert (Der Zugangsfaktor beträgt je nach Jahrgang bzw. Renteneintritt mit 65 oder 67 Jahren 1. Er ist niedriger als 1 bei Vorruhestand und höher als 1, wenn eine Rente nach Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres in Anspruch genommen wird);
  • Rentenartfaktor (RAF): Er beträgt 1 bei einer vollen Erwerbsminderungsrente, 0,5 bei einer halben Erwerbsminderungsrente, 0,55 bei einer Witwen-/Witwerrente
  • und aktueller Rentenwert(AR): Es handelt sich um den Betrag, den ein Versicherter mit einem Durchschnittseinkommen für ein Jahr Beitragszahlung erhält: 31,85€ (alte Ländern) und 33,05 € (neue Ländern) Euro/Monat
Monatlicher Rentenbetrag = PEP X RAF X AR

Es gibt keine Mindest- oder Höchstrente. Die deutsche Rentenkasse soll die Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch nehmen, auch wenn sie außerhalb von fünfzehn Referenzjahren vor dem Ruhestand fallen.

Ihre Rente wird jährlich am 1. Juli eingestellt werden, je nach dem Lebensniveau, d.h. den deutschen Löhnen, und der Zahl der Rentner in Deutschland im Vergleich zu der Zahl der Arbeitnehmer, die an Versicherungsbeitragen zahlen.

Sie können bei Ihrer deutschen Rentenversicherung eine Aufzeichnung von Versicherungskontobeantragen.

Was passiert wenn Sie weniger als 1 Jahr in Deutschland die Versicherungsbeitragen bezahlt haben ? 

Sie haben keinen Anspruch auf deutsche Rente, aber diese Versicherungsdauer wird für die Berechnung Ihrer Französisch Rente berücksichtigt werden.