Als in Deutschland erwerbstätige(r) Arbeitnehmer(in) genießen Sie automatisch den Schutz der gesetzlichen deutschen Unfallversicherung.

Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung, deren Beiträge in ihrer Gesamtheit von Ihrem Arbeitnehmer übernommen werden.
Der Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung besteht für sämtliche Arbeitsunfälle und Krankheiten, die Verletzungen, Krankheiten oder den Tod zur Folge haben.

Die Arbeitsunfallversicherung erbringt:
  • Sachleistungen, die insbesondere ärztliche Versorgung, Arzneimittel, Prothesen und Krankenhauskosten abdecken.
  • Geldleistungen, d.h. Gehaltsabfindungen oder Renten bei einer durch Berufskrankheit oder Arbeitsunfall bedingten Erwerbsunfähigkeit.

Diese Leistungen werden Ihnen vom deutschen Versicherungsträger unter den in Deutschland gesetzlich festgelegten Bedingungen gewährt.

Welche Risiken werden durch die Unfallversicherung abgedeckt?

Die Unfallversicherung gilt für alle in Deutschland beschäftigten und auszubildenden Personen.

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall besteht und auch der eintretende Schaden auf den Unfall zurückzuführen ist.

Ziel der Unfallversicherung ist es, Versicherte gegen folgende Risiken abzusichern :
  • Wegeunfälle von und zur Arbeit,
  • Arbeitsunfälle,
  • und Berufskrankheiten.
Der Arbeitsunfallsversicherungsschutz gilt nicht :
  • wenn der Arbeitsunfall vorsätzlich verursacht wurde,
  • wenn der Arbeitsunfall auf Alkohol- oder Drogeneinfluss zurückzuführen ist,
  • wenn der Wegeunfall sich auf einem erheblichen Umweg ereignet, wenn der Weg räumlich unterbrochen wird oder wenn ein schwerwiegender Fehler Ihrerseits vorliegt.