ZUSAMMENTREFFEN VON ERWERBSTÄTIGKEITEN & SOZIALE SICHERHEIT


Jedes Land der Europäischen Gemeinschaft verfügt über sein eigenes Sozialversicherungssystem und bleibt souverän in seinen Entscheidungen hinsichtlich seiner Sozialpolitik, sei es um die Festlegung der Höhe von Leistungen, den Kreis der Anspruchsberechtigten oder um die Bedingungen für deren Bewilligung. Um die Mobilität zu fördern und die Freizügigkeit für Arbeitnehmer zu garantieren, hat sich die Europäische Union einen rechtlichen Rahmen gegeben, der für Personen, die sich ausserhalb der nationalen Grenzen bewegen, die Kontinuität der sozialen Sicherheit gewährleistet und den Verlust von Ansprüchen beim Übergang von einem System in ein anderes verhindert.

Dezember 2017