Wie kann die Erstattung beantragt werden?

Für die Bearbeitung Ihrer Erstattungsanträge für die Sozialabgaben CSG-CRDS hatte die Finanzbehörde „Direction Départementale des Finances Publiques“ (DDFIP) des Departements Moselle eine E-Mail-Adresse eingerichtet (ddfip57.pgf.de-ruyter@dgfip.finances.gouv.fr).

Seit dem 2. März 2020 erhalten diejenigen, die diese Adresse verwenden, folgende Nachricht:

„Die DDFIP des Departements Moselle hat eine gesonderte Struktur eingerichtet, um die sehr große Zahl strittiger Forderungen zu bearbeiten, deren Zweck darin besteht, infolge der Rechtsprechung in den Rechtssachen de Ruyter und Dreyer eine Erstattung der Sozialabgaben zu erreichen.

Mit dieser E-Mail-Adresse sollte es den Nutzern ermöglicht werden, Ende 2019 die für die Prüfung der Anträge notwendigen Unterlagen zu übermitteln.

Die Anträge sind allesamt registriert und werden sobald wie möglich bearbeitet. Bitte sehen Sie jedoch davon ab, sich an die Dienststellen der DDFIP des Departements Moselle zu wenden, um in Erfahrung zu bringen, wann Ihr Antrag bearbeitet wird, da dies nicht absehbar ist.

Über diese E-Mail-Adresse wird keine Antwort erfolgenWir empfehlen Ihnen, für alle Ihre Anliegen Ihren persönlichen Bereich auf impots.gouv.fr zu nutzen.“

Neue Anträge können somit per E-Mail über den persönlichen Bereich auf der Website impot.gouv.fr direkt an die „Direction départemental des finances publiques“ geschickt werden, die für den Steuerpflichtigen zuständig ist.