Besteuerung
Erstattung von Sozialabgaben für Vermögenseinkommen (CSG und CRDS)

Wer ist betroffen?

Die Grenzgänger, die:
  •  in ihrem Tätigkeitsland sozialversichert sind;
  •  Vermögenseinkommen haben: im Wesentlichen Mieteinnahmen und inländische Kapitalerträge;
  •  für diese Einkommen Sozialabgaben in Form einer CSG (Contribution Sociale Généralisée) und einer CRDS (Contribution à la   Réduction de la Dette Sociale) gezahlt haben.

Wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind, können die Grenzgänger eine Erstattung der entrichteten Beträge beantragen.