Der Antrag auf Erstattung kann bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Theoretisch kann sich dieser Antrag auf die in den Jahren 2016, 2017 und 2018 zu viel entrichteten Abgaben beziehen. Allerdings gilt im französischen Steuerrecht eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Daher haben nur die Steuerpflichtigen Anspruch auf eine Erstattung, die bereits 2018 oder 2019 einen Antrag für 2016 eingereicht haben. Die Anträge aller übrigen Steuerpflichtigen werden sich auf die ab 2017 erhobenen Beträge beziehen.
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Für welchen Zeitraum und bis wann kann eine Erstattung beantragt werden?
Mise à jour le 03/06/2021
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