Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung)
Sich während der Arbeitszeit weiterbilden — die Regeln richten sich nach dem Bundesland.
Der Bildungsurlaub gibt dem in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmer das Recht, sich während seiner Arbeitszeit weiterzubilden. Es gibt kein Bundesgesetz zum Bildungsurlaub. Deshalb hat jedes Bundesland sein eigenes Gesetz, und die Regelungen können von Land zu Land variieren.
Nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) zur Weiterbildung von sechs Tagen pro Jahr, zusammenhängend oder nicht. Die Weiterbildung muss mindestens einen Tag (5 Stunden) dauern. Sie muss zur Stärkung der Kompetenzen des Arbeitnehmers oder zur Anpassung an einen Arbeitsplatz beitragen; sie kann allgemeiner oder beruflicher Art sein und darf vom Unternehmen nicht auferlegt werden.
Der Arbeitnehmer hat für zwei Tage Anspruch auf die volle Fortzahlung seiner Vergütung. Ab dem 3. Tag muss er die Hälfte aus seiner Freizeit aufbringen (Urlaub, Freizeitausgleich, Samstag), was bei einer Abwesenheit von 6 Tagen einem Urlaub von 2 Tagen entspricht. Jedem Tag Bildungsurlaub muss ein Urlaubstag entsprechen. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Arbeitnehmer. Die Weiterbildung kann in bestimmten Fällen über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden (z. B. für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer).
Voraussetzungen
Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht erst nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Verfahren
Ein Antrag auf Freistellung ist dem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung zu übermitteln. Der Arbeitgeber muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Weiterbildung antworten.
Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub aus folgenden Gründen ablehnen:
- verspätet übermittelter Antrag,
- hoher Anteil an Beschäftigten im Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt (in Unternehmen bis 100 Beschäftigte, wenn bereits ein Drittel des Personals wegen Weiterbildung abwesend ist),
- Unvereinbarkeit mit den betrieblichen Erfordernissen zum gewünschten Zeitpunkt.
In diesem Fall muss der Arbeitnehmer einen anderen Termin vorschlagen. Er kann seinen Anspruch auch auf das Folgejahr übertragen.
Anerkannte Weiterbildungen
Der Arbeitnehmer muss die Website des Bildungsurlaubs, www.bildungsurlaub.de, konsultieren und seine Weiterbildung unter den im jeweiligen Bundesland anerkannten Angeboten auswählen. Angebote gibt es in zahlreichen Bereichen: Handel, Informatik, Marketing, Technik, Management, Psychologie, Sprachen usw. Sie können in einem anderen Bundesland als dem Arbeitsort stattfinden, manchmal sogar jenseits der Grenze. Die Weiterbildungen können auch online stattfinden.
ℹ️ Auskünfte (Saarland)
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Saarbrücken. Tel.: (0681) 501 38 00 · referat.f6@wirtschaft.saarland.de · www.weiterbildungsdatenbank-saar.de