Im Handwerk arbeiten
Handwerksberufe, Meisterpflicht und Anerkennung über die Handwerkskammer.
Bestimmte Handwerksberufe unterliegen in Deutschland einer besonderen Zulassung. Es handelt sich um die 41 reglementierten Berufe des zulassungspflichtigen Handwerks (Vollhandwerk) — darunter Maurer, Zimmerer, Maler, Elektrotechniker, Friseur usw. Diese Berufe unterliegen der Handwerksordnung und sind nur Personen mit einem Meisterbrief (Meisterprüfung) zugänglich, da sie ein hohes technisches Niveau erfordern, um sicher ausgeübt zu werden. Dieser Titel ist erforderlich, um selbständig tätig zu sein, aber auch, um als qualifizierter Arbeitnehmer mit Verantwortung zu arbeiten.
Es ist möglich, einen Handwerksbetrieb zu gründen und zu leiten, ohne selbst den Meisterbrief zu besitzen. In diesem Fall muss zwingend ein technischer Betriebsleiter mit entsprechendem Abschluss eingestellt werden. Wer eine Berufsausbildung (Berufsabschluss) im gewünschten Bereich besitzt, kann die Meisterprüfung ablegen, um den Titel „Meister“ zu erlangen.
Zahlreiche Handwerksberufe sind nicht reglementiert. Für ihre Ausübung ist dennoch eine berufliche Qualifikation erforderlich.
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Die örtlichen Handwerkskammern sind für die Bewertung der Qualifikationen zuständig. Als EU-Bewerber müssen Sie die Handwerkskammer des gewünschten Niederlassungsorts kontaktieren. Die Anerkennung kann vollständig oder teilweise erfolgen. Der deutsche Titel „Meister“ wird Ihnen nicht verliehen, aber Sie erhalten eine Gleichwertigkeit, die es Ihnen erlaubt, Ihren Beruf unter denselben Bedingungen wie eine Person mit dem Titel auszuüben.
Liste der Handwerkskammern: Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH).
Kontakt im Saarland: Handwerkskammer des Saarlandes, Saarbrücken, Tel. 00 49 681 58090, info@hwk-saarland.de
Der Antrag auf Anerkennung ist an die zuständige Handwerkskammer zu senden. Beizufügende Unterlagen (nicht abschließend):
- Diplome (beglaubigte Kopien können verlangt werden),
- Nachweise der Berufserfahrung,
- ggf. Nachweise über Weiterbildungen.
Die Unterlagen sind von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen zu lassen. Wenn Sie nicht über alle Nachweise verfügen, können Sie Ihre Kompetenzen durch ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe nachweisen (mit den Handwerkskammern klären). Bei wesentlichen Unterschieden zwischen Ihrer Ausbildung und der deutschen Ausbildung können Sie sich einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung der Handwerkskammer unterziehen.
Kosten: bis zu 600 €. Weitere Kosten (Übersetzungen, Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung usw.) können hinzukommen.
Der Beruf des Maurers
Wenn Sie sich als Maurer niederlassen möchten, müssen Sie sich in die Handwerksrolle eintragen. Dazu müssen Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen, um eine Gleichwertigkeit mit dem Meistertitel zu erhalten. Wenden Sie sich an die Handwerkskammer Ihres gewünschten Niederlassungsorts. Entsprechen Ihre Qualifikation und/oder Ihre Berufserfahrung den Anforderungen des Berufs, erhalten Sie eine Gleichwertigkeit, die Ihnen die Ausübung Ihres Berufs ermöglicht.