Sie haben den Wunsch, im Sektor des Handwerks in Deutschland zu arbeiten

Bestimmte Berufe des Handwerks bedürfen in Deutschland einer besonderen Genehmigung, Es handelt sich um reglementierte Berufe des „Vollhandwerks“, von denen es 41 gibt. Zu ihnen gehören die Berufe des Maurers, des Zimmermanns, des Malers, des Elektrotechnikers, des Friseurs usw. Diese Berufe werden der Handwerksordnung- untergeordnet und sind einzig für Personen zugänglich, die im Besitz einer Meisterprüfung sind. Sie erfordern ein gutes fachmännisches Niveau, um unter sicheren Bedingungen ausgeübt zu werden. Diese Berufsbezeichnung wird für Selbstständige ebenso wie für Facharbeiter im abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit bestimmten Verantwortlichkeiten gefordert.

Es ist möglich, ein Handwerksunternehmen zu gründen, ohne selbst im Besitz eines Meisterbriefs zu sein. In diesem Fall ist es zwingend erforderlich, einen ausgebildeten technischen Leiter einzustellen. Jedwede Personen, die im Besitz eines Berufsabschlusses im gewünschten Bereich sind, können eine Meisterprüfung absolvieren, um den Titel Meister zu beanspruchen.

Zahlreiche Handwerksberufe sind nicht reglementiert. Für ihre Ausübung wird jedoch eine Berufsqualifikation gefordert.

Anerkennung ausländischer Qualifikationen 

Die örtlichen Handwerkskammern werden mit der Bewertung der Qualifikationen beauftragt. Als Bewerber aus der EU sind Sie verpflichtet, sich mit der Handwerkskammer des gewünschten Niederlassungsorts in Verbindung zu setzen.
Die Anerkennung der Berufsabschlüsse kann vollständig oder teilweise erfolgen. Die deutsche Berufsbezeichnung des Meisters kann Ihnen nicht zuerkannt werden, aber Sie erlangen eine Anerkennung, die es Ihnen ermöglicht, Ihren Beruf unter denselben Bedingungen wie eine Person, die im Besitz dieses Titels ist, auszuüben.

Die Liste der Handwerkskammern in Deutschland finden Sie auf der nachstehenden Website: Zentralverband des deutschen Handwerks
https://www.zdh.de/organisationen-des-handwerks/handwerkskammern/deutschlandkarte/

Kontakt im Saarland:

Handwerkskammer des Saarlandes

Saarbrücken
Tel.: 00 49 681 58090
info@hwk-saarland.de

Die Antragsunterlagen für die Anerkennung sind der betreffenden Handwerkskammer zuzusenden.

Dem Antrag beizufügende Schriftstücke (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Berufszeugnisse (ggf. werden beglaubigte Abschriften angefordert)
Belege für die Berufserfahrung
Etwaige Weiterbildungsnachweise

Vollständige Liste auf dem amtlichen Anerkennungsportal:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de

Es ist erforderlich, die eingereichten Unterlagen von einem beeidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Sind Sie nicht im Besitz aller Belege, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen im Rahmen eines Fachgesprächs oder einer Qualifikationsanalyse bestätigen zu lassen (nach Rücksprache mit den Handelskammern).

Im Fall spürbarer Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und der Ausbildung in Deutschland können Sie einen Anpassungslehrgang oder eine Befähigungsprüfung absolvieren, die von der Handwerkskammer organisiert wird.

Kosten
Sie können bis 600 € betragen.
Weitere Kosten (Übersetzungen, Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung usw.) können hinzukommen.

Der Beruf des Maurers

Haben Sie den Wunsch, sich als Maurer niederzulassen, ist es erforderlich, sich im Maurerregister eintragen zu lassen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Ihren Berufszeugnissen der Titel des Meisters zuerkannt wird.
Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer am gewünschten Niederlassungsort.

Entspricht Ihre Berufsqualifikation und/oder die Berufserfahrung den Anforderungen an den Beruf, können Sie eine Anerkennung beanspruchen, die Ihnen die Ausübung Ihres Berufs ermöglicht.