Sie haben den Wunsch, im paramedizinischen Bereich in Deutschland zu arbeiten

Zahlreiche Berufe im medizinischen und paramedizinischen Bereich in Deutschland sind reglementiert.
Die Website Anerkennung.de gibt für jedes Land Auskunft über die im Bereich des Gesundheitswesens zuständige Stelle, die dem Ort entsprechen muss, an dem Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen möchten. Bitte wenden Sie sich im Rahmen des Anerkennungsverfahrens an diese Stelle.

Für das Saarland handelt es sich um :

Landesamt für Soziales, Abteilung C, Zentralstelle für Gesundheitsberufe

D-66115 Saarbrücken
Tel.: + 49 681 997843 04
https://www.saarland.de/80681.htm

Ein Antrag auf Erlaubnis zur Führung des Titels wird der betreffenden Stelle übermittelt.

Einzureichende Schriftstücke (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • vollständiges Antragsformular;
  • Berufszeugnis mit Beschreibung der Fächer, der Anzahl theoretischer und praktischer Ausbildungsstunden, Zusatzbescheinigungen;
  • Bescheinigung, der zufolge Sie Ihren Beruf im Herkunftsland ausüben können;
  • Nachweis der Berufserfahrung.

Die Liste der einzureichenden Schriftstücke kann der Site Anerkennung.de entnommen werden.

Für Bewerber aus der EU kann der Antrag auf dem Postweg oder elektronisch eingereicht werden.

Es wird ein Vergleich der Berufsqualifikationen durchgeführt. Im Fall spürbarer Unterschiede kann ein Anpassungslehrgang oder eine Befähigungsprüfung verlangt werden.

Der Beruf des Gesundheitskrankenpfleger

Im Saarland wird der Antrag auf Genehmigung der Ausübung des Berufs beim Landesamt für Soziales, Abteilung C, Zentralstelle für Gesundheitsberufe eingereicht. Er wird ohne eine Prüfung des Berufszeugnisses bewilligt, sofern er in einem Land erlangt wurde, das der europäischen Richtlinie beitrat.

Sie können auf den Zugang zum Beruf über den Europäischen Berufsausweis erlangen.
Informationen auf der Website der Europäischen Kommission:
https://europa.eu

Der Beruf des Gesundheitskrankenpflegehelfer

Die zuständige Stelle im Saarland für die Anerkennung der Berufszeugnisse ist das: Landesamt für Soziales, Abteilung C, Zentralstelle für Gesundheitsberufe
https://www.saarland.de/80681.htm

Es ist möglich, den Beruf des Krankenpflegehelfers ohne die Anerkennung Ihres Abschlusses auszuüben, ohne dass Ihnen jedoch in diesem Fall die deutsche Berufsbezeichnung Gesundheitskrankenpflegehelfer zuerkannt wird, was sich auf das Gehalt auswirken kann.

Der Beruf des Physiotherapeuten

Die Anerkennung des Berufszeugnisses wird gewährt, wenn der Beruf im Herkunftsland reglementiert wird und der Abschluss die Ausübung in diesem Staat ermöglicht. Ist der Beruf im Herkunftsland nicht reglementiert, wird ein Berufszeugnis nebst einer dreijährigen Berufstätigkeit in Vollzeit auf diesem Gebiet gefordert.

Sie haben den Zugang zu diesem Beruf mit dem Europäischen Berufsausweis. Er ermöglicht den Nachweis Ihrer Qualifikationen und die Beschleunigung der Formalitäten.
Informationen auf der Website der Europäischen Kommission:
https://europa.eu

Deutschkenntnisse sind erforderlich. Im Allgemeinen handelt es sich um das Niveau N2. In bestimmten Fällen werden ferner Kenntnisse in der Sprache des Berufs abverlangt.