Menü

Menü
Avatar question

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage

Arbeitsvertrag, Steuern, Sozialversicherung oder Rente: erhalten Sie klare und individuelle Antworten auf Ihre Fragen.

Kontakt
Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Im Gesundheitswesen arbeiten

Mise à jour le 21/07/2026

Ausbildung & Anerkennung · Frankreich-Deutschland · 2026
🩺

Im Gesundheitswesen arbeiten

Anerkennung reglementierter Gesundheits- und Pflegeberufe in Deutschland.

Im medizinischen und paramedizinischen Bereich sind in Deutschland zahlreiche Berufe reglementiert. Die Website Anerkennung.de nennt für jedes Bundesland die im Gesundheitsbereich zuständige Stelle, die dem Ort entsprechen muss, an dem Sie tätig sein möchten. An diese Stelle richten Sie Ihre Schritte.

Für das Saarland:

Landesamt für Soziales, Abteilung C, Zentralstelle für Gesundheitsberufe, D-66115 Saarbrücken, Tel. +49 681 997843 04 (saarland.de)

Ein Antrag auf Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist bei der zuständigen Stelle einzureichen. Einzureichende Unterlagen (nicht abschließend):

  • ausgefülltes Antragsformular,
  • Diplom mit Angabe der Fächer, der Zahl der theoretischen und praktischen Stunden, ergänzende Bescheinigungen,
  • Bescheinigung, dass Sie Ihren Beruf im Herkunftsland ausüben dürfen,
  • Nachweis der Berufserfahrung.

Die Liste der Unterlagen finden Sie auf Anerkennung.de. Für EU-Bewerber kann der Antrag per Post oder elektronisch gestellt werden. Es erfolgt ein Qualifikationsvergleich; bei wesentlichen Unterschieden können ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung verlangt werden.

Der Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegers

Im Saarland erfolgt der Antrag auf Berufsausübungserlaubnis beim Landesamt für Soziales, Abteilung C, Zentralstelle für Gesundheitsberufe. Sie wird ohne Diplomprüfung erteilt, wenn der Abschluss in einem der Länder erworben wurde, die der europäischen Richtlinie unterliegen. Der Zugang zum Beruf ist auch über den Europäischen Berufsausweis möglich (Informationen auf der Website der Europäischen Kommission).

Der Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers

Zuständige Stelle im Saarland ist ebenfalls das Landesamt für Soziales, Abteilung C, Zentralstelle für Gesundheitsberufe / Landesprüfungsamt. Es ist möglich, den Beruf des Krankenpflegehelfers ohne Anerkennung Ihres Abschlusses auszuüben — jedoch ohne den deutschen Titel (Gesundheits- und Krankenpflegehelfer), was sich auf die Vergütung auswirken kann.

Der Beruf des Physiotherapeuten

Eine Anerkennung des Diploms wird erteilt, wenn der Beruf im Herkunftsstaat reglementiert ist und dieser zur Ausübung berechtigt. Ist der Beruf im Herkunftsstaat nicht reglementiert, sind ein Diplom sowie eine dreijährige Vollzeit-Berufstätigkeit in diesem Bereich erforderlich. Der Zugang ist über den Europäischen Berufsausweis möglich, der Ihre Qualifikationen bescheinigt und die Schritte beschleunigt.

Deutschkenntnisse sind erforderlich — in der Regel Niveau B2. Teilweise werden auch fachsprachliche Kenntnisse verlangt.

Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt