Die europäische Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verfolgt das Ziel, das gegenseitige Anerkennungssystem der Berufsqualifikationen zu koordinieren. Diese Richtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (EU + Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie die Schweiz. Um den beeindruckenden Änderungen der Erziehungs- und Bildungssysteme der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wurde die Richtlinie 2005/36/EG mit der Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 umfassend geändert.

Die Europäischen grundsätze auf dem gebiet der anerkennung der qualifikationen

Die Europäische Kommission ist auf dem Gebiet der Anerkennung der Berufszeugnisse ein Vektor der Information. Die erste Etappe besteht folglich darin, auf der Website der Europäischen Kommission zu prüfen, ob der Beruf, den Sie im Ausland ausüben möchten, im Gastland reglementiert ist.

https://ec.europa.eu/growth/single-market/services/free-movement-professionals/qualifications-recognition_fr