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Kündigungsschutz

Mise à jour le 12/03/2026

Kündigungsschutz genießen:

Schwängere 

st Ihre Schwangerschaft ärztlich bestätigt, können Sie mit Ausnahme weniger Sonderfälle, die der Zustimmung der Arbeitsaufsichtsbehörde bedürfen, nicht gekündigt werden.


Sie sollten den Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt eines Kündigungsschreibens über Ihre Schwangerschaft informieren und den Nachweis durch ein ärztliches Attest erbringen.
Der Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft und bis einschließlich 4 Monate nach der Entbindung, unabhängig davon, ob Sie Elternzeit nehmen oder nicht.

Arbeitnehmer in Elternzeit 

Wenn Sie sich in Elternzeit befinden, beginnt der Kündigungsschutz mit dem tatsächlichen Beginn der Elternzeit und dauert während der gesamten Elternzeit an.
In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber eine Kündigung nur dann aussprechen, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde diese genehmigt.

Schwerbehinderte Menschen 

Möchte der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Menschen mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit kündigen, muss er vorher die Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes einholen (§168 SGB IX). Dies gilt für alle Arten von Kündigungen.

Mitglieder des Betriebsrates 

Mitglieder des Betriebsrats genießen während ihres Mandats und ein Jahr nach dessen Ende besonderen Kündigungsschutz.
Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Eine außerordentliche Kündigung bleibt in Ausnahmefällen möglich, etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten.

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