Kündigungsschutz
Wer ist in Deutschland besonders vor Kündigung geschützt?
Mehrere Personengruppen sind vor Kündigung geschützt.
Die schwangere Frau
Ihre medizinisch festgestellte Schwangerschaft gewährt Ihnen einen Schutz gegen jede Form der Kündigung, mit oder ohne Frist — außer in bestimmten Ausnahmefällen nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Aufsichtsbehörde).
Sie können den Arbeitgeber innerhalb der 2 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens über Ihre Schwangerschaft informieren.
Der Kündigungsschutz besteht bis 4 Monate nach der Entbindung fort (für den Fall, dass Sie keine Elternzeit nehmen).
Der Arbeitnehmer in Elternzeit
Wenn Sie Elternzeit (Elternzeit) in Anspruch nehmen, sind Sie während der gesamten Dauer — ab dem Tag, an dem Sie sie Ihrem Arbeitgeber angezeigt haben — vor Kündigung geschützt. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen jedoch in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung der Aufsichtsbehörde kündigen.
Menschen mit Behinderung
Will der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Menschen mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit kündigen, muss er die vorherige Zustimmung des Integrationsamts einholen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen.
Mitglieder des Betriebsrats
Mitglieder des Betriebsrats oder der Personalvertretung sind während ihrer Amtszeit und bis zu einem Jahr nach deren Ende geschützt. Während dieses Zeitraums ist nur eine außerordentliche Kündigung möglich, die die Zustimmung des Rats erfordert.