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Der unbefristete Arbeitsvertrag (CDI)

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitsrecht · Frankreich-Deutschland · 2026
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Der unbefristete Arbeitsvertrag (CDI)

Der Standardvertrag in Deutschland: Form, Pflichtangaben und Probezeit.

Form Ihres Arbeitsvertrags

Ihr Vertrag muss grundsätzlich schriftlich und in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet werden, von der eine für Sie bestimmt ist. Ihr Arbeitsvertrag kann jedoch auch mündlich geschlossen werden. Nach dem deutschen Nachweisgesetz ist der Arbeitgeber allerdings verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen innerhalb von vier Wochen schriftlich festzuhalten.

Dieses Dokument, das nur die Unterschrift des Arbeitgebers erfordert, muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift beider Parteien,
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses,
  • den Arbeitsort (oder den Hinweis, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten tätig sein wird),
  • eine kurze Beschreibung der Tätigkeit,
  • die Höhe des Arbeitsentgelts sowie alle weiteren Bestandteile (Sondervergütungen, Gratifikationen usw.),
  • die vereinbarte Arbeitszeit,
  • die Dauer des Jahresurlaubs,
  • die Kündigungsfrist bei Beendigung des Vertrags,
  • einen Hinweis auf die für den Betrieb geltenden Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

Die Probezeit

Diese Zeit soll Ihnen ermöglichen zu beurteilen, ob die Arbeit zu Ihnen passt, und dem Arbeitgeber, Ihre Fähigkeiten einzuschätzen. Obwohl die Probezeit gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, kann es eine Probezeit nur geben, wenn sie in Ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen ist oder Ihr Vertrag insoweit auf einen Tarifvertrag verweist.

Die Dauer der Probezeit wird im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag festgelegt; sie kann zwischen 1 und 6 Monaten betragen.

Ohne Tarifvertrag kann Ihr Arbeitgeber eine Probezeit festlegen, die jedoch 6 Monate nicht überschreiten darf (Ausnahme für bestimmte Berufe der wissenschaftlichen Forschung, wo die Probezeit bis zu 12 Monate verlängert werden kann).

Während dieser Probezeit von 1 bis 6 Monaten kann das Arbeitsverhältnis auf Ihre Initiative oder die Ihres Arbeitgebers mit einer Frist von 2 Wochen beendet werden (sofern der Tarifvertrag keine kürzere Frist vorsieht) — und zwar ohne Begründung. Nach der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.

Die Probezeit kann nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers verlängert werden.

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