Vergütung in Deutschland
Mindestlohn, Tariflöhne und weitere Gehaltsbestandteile — das Wesentliche für Grenzgänger.
In Deutschland beruht die Vergütung auf einem gesetzlichen Mindestlohn (dem Mindestlohn), meist ergänzt durch günstigere Branchentarifverträge und verschiedene Gehaltsbestandteile. Hier das Wesentliche für Grenzgänger.
Der gesetzliche Mindestlohn (Mindestlohn)
Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn gilt für nahezu alle Beschäftigten ab 18 Jahren — Grenzgänger eingeschlossen. Seine Höhe wird regelmäßig auf Empfehlung der Mindestlohnkommission angepasst.
Mindestlohn brutto seit dem 1. Januar 2026 (gegenüber 12,82 € im Jahr 2025). Eine Erhöhung auf 14,60 € ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
Die Ausnahmen vom Mindestlohn
Einige Fälle sind vom stündlichen Mindestlohn ausgenommen:
- Auszubildende (Azubis), die eine eigene Ausbildungsvergütung erhalten;
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsqualifikation;
- bestimmte Praktikanten (insbesondere in ein Studium integrierte Pflichtpraktika);
- Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate nach der Einstellung.
Tariflöhne (Tarifvertrag), oft höher
Gilt in Ihrem Unternehmen ein Tarifvertrag, darf Ihr Gehalt den tariflichen Satz nicht unterschreiten — in der Regel günstiger als der gesetzliche Mindestlohn. Mehrere Branchen haben zudem einen per Verordnung festgelegten Branchenmindestlohn: Bau und Baugewerbe, Gebäudereinigung, Maler und Lackierer, Dachdecker oder auch die Pflegeberufe (Pflege).
Weitere Gehaltsbestandteile
Die Vergütung kann ein 13. Monatsgehalt / Weihnachtsgeld, ein Urlaubsgeld, Überstunden oder Prämien umfassen. Diese Bestandteile sind gesetzlich nicht vorgeschrieben: Sie hängen vom Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab.
Wie viel verdient man wirklich?
Der gesetzliche Mindestlohn ist nur eine Untergrenze. Die durchschnittlichen Gehälter nach Branche finden Sie auf unserer Seite Durchschnittsgehalt nach Branche. Viele Grenzgänger üben zudem eine geringfügige Beschäftigung aus: siehe die Seite Minijob.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland 2026?
13,90 € brutto pro Stunde seit dem 1. Januar 2026 (gegenüber 12,82 € im Jahr 2025).
Wird der Mindestlohn weiter steigen?
Ja: Eine Erhöhung auf 14,60 € pro Stunde ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn?
Ja — u. a. Auszubildende, Jugendliche unter 18 ohne Qualifikation, bestimmte Pflichtpraktikanten und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.
Kann man mehr als den Mindestlohn verdienen?
Ja. Gilt ein Tarifvertrag, ist das Gehalt in der Regel höher; hinzu kommen mögliche Zulagen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Quellen: deutsches Mindestlohngesetz (MiLoG) und Mindestlohnkommission; Destatis für die Durchschnittsgehälter.