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Das Arbeitentgelt

Mise à jour le 25/07/2024

Seit dem 1. Oktober 2022 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12€/Stunde für die Arbeitnehmer die mindestens 18 Jahre alt sind.

Jedoch gibt es noch besondere Regeln und Ausnahmen (z.B. Auszubildenden, einige Praktikanten, Zeitungen Händler, kurzfristige Beschäftigungen und Langzeitarbeitslosen). Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Tarifvertrag gibt, muss Ihr Lohn mindestens genauso hoch wie den vom Tarifvertrag vorgesehenen Lohn sein. Dies gilt insbesondere für einige Branchen wie Bauhauptgewerbe, Gebäudereinigung, Maler- und Lackiererhandwerk, Briefdienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,…  in denen spezifische rechtsverbindliche Mindestlöhne durch Branchen Tarifverträge oder Tarifverträge festgeschrieben sind.

In Ihrer Gehaltsverhandlung wird es sich mangels exakt zu benennender Summen um Ihr Bruttogehalt drehen, von dem also noch Steuern und Sozialabgaben abzuziehen sind.

Wenn Sie Entsprechendes mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, kann Ihnen Ihr Lohn oder Gehalt auch direkt in bar ausgezahlt werden.

Die Höhe Ihres Arbeitsentgelts kann folgendermaßen festgelegt werden :

  • in Abhängigkeit der Arbeitszeit auf Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatsbasis und damit unabhängig vom Ergebnis Ihrer Arbeit;
    • Angestellte werden fast immer monatlich entlohnt
    • Arbeiter werden immer noch häufig auf Stundenbasis entlohnt
  • in Abhängigkeit Ihres Arbeitsergebnisses
    • Vor allem Arbeiter erhalten Akkordlohn
    • Zusätzlich zu einer Entlohnung in Abhängigkeit der gearbeiteten Zeit kann Ihnen eine Leistungsprämie gewährt werden.

Darüber hinaus können Ihnen zusätzlich zu Ihrem Grundlohn oder –Gehalt Provisionen, eine Umsatz- oder Gewinnbeteiligung (Tantiemen), der Aufbau einer Zusatzrente oder Zulagen und Prämien, insbesondere Urlaubsgeld gewährt werden.

Die Bezahlung dieser Zusatzentlohnungen wird in der Regel im Tarifvertrag oder auf dem Arbeitsvertrag erwähnt.

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Gehaltsabrechnung ausstellen.

Für nähere Auskünfte können Sie sich mit den Eures Beratern in Kontakt setzen oder die Broschüre “Contrat de travail” in französischer Sprache auf der Internetseite der Arbeitskammer lesen (diese Broschüre wurde in Partnerschaft mit dem CRD EURES Lorraine ins Französische übersetzt).

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