Seit 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde für die Arbeitnehmer die mindestens 18 Jahre alt sind.
Es gibt jedoch besondere Regeln und Ausnahmen (z. B. für Auszubildende, bestimmte Praktikanten, Zeitungszusteller, kurzfristig Beschäftigte und Langzeitarbeitslose). Sofern in Ihrem Unternehmen ein Tarifvertrag gilt, muss Ihr Lohn mindestens der dort festgelegten Höhe entsprechen.
Dies gilt insbesondere für Branchen wie das Bauhauptgewerbe, die Gebäudereinigung, das Maler- und Lackiererhandwerk, Brief- und Sicherheitsdienstleistungen, den Bergbau, Wäschereidienstleistungen, die Abfallwirtschaft sowie die Straßenreinigung. In diesen Bereichen sind spezifische, rechtsverbindliche Mindestlöhne durch Branchen- oder Tarifverträge festgeschrieben.
Da die exakten Abzüge vorab schwer zu bestimmen sind, beziehen sich Gehaltsverhandlungen in der Regel auf das Bruttogehalt. Davon werden Steuern und Sozialabgaben noch abgezogen. Sofern dies explizit mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, kann die Auszahlung des Lohns oder Gehalts auch direkt in bar erfolgen.
Das Entgelt umfasst verschiedene Komponenten, die je nach Branche und Tätigkeit variieren können:
- Grundvergütung: Der vertraglich vereinbarte Arbeitslohn oder das Gehalt.
- Variable Vergütung: Boni, Prämien, Provisionen.
- Sachbezüge: Dienstwagen, Unterkunft, Verpflegung.
- Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld.
Die Auszahlung dieser Zusatzleistungen ist in der Regel im geltenden Tarifvertrag oder direkt in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt.
Ihr Arbeitsentgelt kann auf folgende Weise bestimmt werden:
- Nach Arbeitszeit: Basierend auf Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten (und damit unabhängig vom konkreten Ergebnis);
- Nach Leistung: Abhängig von Ihrem tatsächlichen Arbeitsergebnis.
Gehaltsabrechnung:
Die Abwicklung der Lohnabrechnungen ist für Arbeitgeber in Deutschland grundsätzlich Pflicht. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens haben Anspruch auf eine monatliche Gehaltsabrechnung. Diese beinhaltet die Aufzeichnung der Zusammensetzung des Gehalts oder Lohns eines Mitarbeiters während eines festgelegten Abrechnungszeitraums, und wichtige Informationen, wie z.B. die Höhe der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge, die an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger abgeführt wurden. Die Gehaltsabrechnung dient also als Nachweis für die korrekte Auszahlung des Nettolohns sowie für die ordnungsgemäße Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.