Arbeitszeit, Urlaub und Feiertage in Deutschland
Arbeitszeit, Pausen, bezahlter Urlaub, familienbedingte Freistellungen und Feiertage.
Arbeitszeit, Pausen, bezahlter Urlaub, familienbedingte Freistellungen und Feiertage: Hier die in Deutschland geltenden Regeln — nützlich für jeden Grenzgänger, um seine Rechte zu kennen.
Ihre Arbeitszeit
Das deutsche Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeitgesetz) legt die Höchstarbeitszeit auf 8 Std./Tag und 48 Std./Woche fest. Eine Pause von 30 Minuten ist nach 6 Stunden ununterbrochener Arbeit vorgeschrieben (45 Minuten bei mehr als 9 Stunden). Diese Pausenregeln gelten nicht für leitende Angestellte.
Die Dauer kann auf 10 Std./Tag erhöht werden, sofern die Arbeitszeit im Durchschnitt 8 Std./Tag über einen Bezugszeitraum von höchstens 6 Monaten nicht überschreitet (ggf. kürzerer Zeitraum je nach Tarifvertrag).
Die Überstunden
Ihr Arbeitgeber kann Überstunden anordnen, wenn Ihr Vertrag oder der Tarifvertrag dies vorsieht. Jede Überstunde führt zu einem Freizeitausgleich oder einem Gehaltszuschlag. Eine pauschale Vergütung von Überstunden ist nur möglich, wenn Sie diese schriftlich akzeptiert haben.
Ihr bezahlter Urlaub
Der Jahresurlaub
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (Bundesurlaubsgesetz) beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage pro Jahr — da der Samstag als Werktag zählt, entspricht das 4 Wochen. Viele Tarifverträge gewähren mehr: In der Praxis verfügen Beschäftigte oft über 5 bis 6 Wochen.
Der volle Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit; bei Ausscheiden vor Ablauf dieser Frist wird der Urlaub anteilig nach vollen gearbeiteten Monaten gewährt. Der Urlaub ist grundsätzlich im Kalenderjahr zu nehmen; andernfalls kann er nur bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden (verlängerte Frist bei Krankheit).
Krank im Urlaub? Anerkannte Krankheitstage werden nicht vom Urlaub abgezogen, sofern Sie Ihrem Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest vorlegen.
Der Mutterschutz
Die schwangere Arbeitnehmerin hat Anspruch auf einen Mutterschutz von 14 bis 18 Wochen. Für Einzelheiten wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse.
Die Elternzeit und das Elterngeld
Die Elternzeit steht Mutter und Vater offen. Sie kann in Vollzeit oder Teilzeit (zwischen 15 und 30 Std./Woche) genommen werden und wird vom Arbeitgeber nicht vergütet. Der Antrag ist mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anzuzeigen.
Dauer: bis zu 36 Monate, aufteilbar auf mehrere Zeiträume. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu 24 Monate zwischen den 3. und den 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden. Der Vertrag ruht, der Arbeitnehmer ist vor Kündigung geschützt, und der Arbeitgeber muss seinen Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen erhalten.
Das Elterngeld
Es beträgt grundsätzlich 67 % des Nettogehalts der 12 Monate vor der Geburt, mit einem Minimum von 300 € und einem Maximum von 1 800 €/Monat. Der Satz sinkt schrittweise von 67 auf 65 % ab einem durchschnittlichen Einkommen von 1 200 €; bei einem Einkommen unter 1 000 € wird die Leistung anteilig erhöht. Es wird 12 Monate gezahlt (um 2 Monate verlängerbar bei Aufteilung zwischen den Eltern).
Einkommensgrenze: Eltern, deren zu versteuerndes Einkommen 175 000 € übersteigt (gleicher Betrag für Paare und Alleinerziehende, für Geburten ab dem 1. April 2025), haben keinen Anspruch. Das zu versteuernde Einkommen liegt in der Regel deutlich unter dem Bruttoeinkommen.
Freistellung bei Erkrankung des Kindes
Jedes berufstätige Elternteil verfügt über 10 Tage pro Jahr und Kind (20 Tage für Alleinerziehende). Die Gesamtzahl ist auf 25 Werktage pro Jahr und Elternteil begrenzt (50 Tage für Alleinerziehende), über alle Kinder hinweg.
Die Feiertage in Deutschland
Die Feiertage werden von den Ländern geregelt. 9 Feiertage gelten bundesweit:
- Neujahr (1. Januar)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- 1. Weihnachtstag (25. Dezember)
- 2. Weihnachtstag (26. Dezember)
🇩🇪 Im Saarland (Hauptziel der Grenzgänger): 12 Feiertage. Zu den 9 bundesweiten kommen Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15. August) und Allerheiligen (1. November) hinzu. Andere Länder haben abweichende Feiertage (z. B. Fronleichnam in Rheinland-Pfalz).
Mehr dazu: Vergütung, Durchschnittsgehalt nach Branche und unser Brutto-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Wie lang ist die gesetzliche Arbeitszeit in Deutschland?
Die Höchstarbeitszeit beträgt 8 Std./Tag und 48 Std./Woche. Sie kann auf 10 Std./Tag erhöht werden, sofern im Durchschnitt 8 Std./Tag über 6 Monate nicht überschritten werden.
Wie viel bezahlten Urlaub gibt es in Deutschland?
Mindestens 24 Werktage pro Jahr (der Samstag zählt als Werktag), also 4 Wochen. Viele Tarifverträge sehen 5 bis 6 Wochen vor.
Wie viele Feiertage gibt es in Deutschland?
9 Feiertage gelten bundesweit. Im Saarland, dem Hauptziel der Grenzgänger, sind es 12.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für das Elterngeld?
175 000 € zu versteuerndes Einkommen (für Paare wie für Alleinerziehende), für Geburten ab dem 1. April 2025.
Quellen: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Bundesurlaubsgesetz (BUrlG); Bundesministerium für Familie (BMFSFJ) für das Elterngeld; Land Saarland für die Feiertage.