Muster im Hintergrund Muster im Hintergrund
Suche

Menü

Menü

Finden Sie uns auf

Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Arbeitslosigkeit – Auflösung des Arbeitsvertrags – Worauf Sie achten müssen!

Mise à jour le 31/05/2024

Im Falle einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses liegt die Zuständigkeit für die Ersatzleistung beim Wohnsitzland.

Daher müssen Sie sich nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses für Ihre Ersatzleistung an den für Sie zuständigen „France Travail“ (Agentur für Arbeit) wenden. Es gelten die französischen Regelungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie erhalten wir viele Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen mittels eines Aufhebungsvertrags.

Bedenken Sie hier folgende Grundregel:

In Frankreich besteht bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen nach ausländischem Recht kein Anspruch auf eine Ersatzleistung, da eine solche Beendigung einer Kündigung gleichgestellt wird.

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt