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Arbeitslosigkeit – Auflösung des Arbeitsvertrags – Worauf Sie achten müssen!

Mise à jour : 20/04/2022

Im Falle einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses liegt die Zuständigkeit für die Ersatzleistung beim Wohnsitzland.

Daher müssen Sie sich nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses für Ihre Ersatzleistung an den für Sie zuständigen „Pôle Emploi“ (Agentur für Arbeit) wenden. Es gelten die französischen Regelungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie erhalten wir viele Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen mittels eines Aufhebungsvertrags.

Bedenken Sie hier folgende Grundregel:

In Frankreich besteht bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen nach ausländischem Recht kein Anspruch auf eine Ersatzleistung, da eine solche Beendigung einer Kündigung gleichgestellt wird.