Menü

Menü
Avatar question

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage

Arbeitsvertrag, Steuern, Sozialversicherung oder Rente: erhalten Sie klare und individuelle Antworten auf Ihre Fragen.

Kontakt
Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Anerkennung als Arbeitnehmer mit Behinderung

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitsrecht · Frankreich-Deutschland · 2026
🪪

Anerkennung als Arbeitnehmer mit Behinderung

Rechtsgrundlage, Grad der Behinderung und Verfahren.

Die Rechtsgrundlage für die Rechte von Menschen mit Behinderung ist ein Gesetz vom 1. Juli 2001. Die Rechte behinderter Arbeitnehmer sind im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) kodifiziert. Die deutsche Behindertenpolitik fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen und am Berufsleben.

Betroffene Personen

Als Menschen mit Behinderung gelten Personen mit körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, die länger als 6 Monate ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen. Diese Beeinträchtigungen müssen eine Abweichung vom für das Lebensalter typischen Zustand darstellen.

In Deutschland hängt die Einstufung als Behinderung vom Grad der Behinderung (GdB) ab, der zwischen 20 und 100 liegt und in Zehnerschritten angegeben wird. Die Person muss einen GdB von mindestens 20 haben, um alle Behindertenregelungen in Anspruch nehmen zu können. Eine Behinderung gilt ab 50 als schwer.

Die Gesetzgebung, die den Zugang zur Beschäftigung erleichtert, betrifft grundsätzlich schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 50.

Ausnahme: Personen mit einem Grad zwischen 30 und 50 können eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung keine Arbeit finden. Sie erhalten dann dieselben Rechte und Einstellungserleichterungen wie Personen mit einem GdB von mindestens 50. Allerdings haben sie keinen Anspruch auf die 5 zusätzlichen gesetzlichen Urlaubstage, die für schwerbehinderte Menschen vorgesehen sind. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit des Wohnorts zu stellen.

Verfahren

Der Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung muss schriftlich mit einem speziellen Antragsformular gestellt werden. Dieses Formular ist beim Landesamt für Soziales erhältlich oder direkt auf der Website des Sozialamts der jeweiligen Region. Das Formular kann heruntergeladen oder online ausgefüllt werden.

Für das Saarland ist das Formular verfügbar unter: www.saarland.de. Mit dem Antrag auf den Behindertenstatus erklärt die antragstellende Person, dass gesundheitliche Probleme bestehen, die ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken. Sie muss außerdem bestimmte Unterlagen einreichen, etwa die Erklärung ihres behandelnden Arztes.

Hinweis: Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde einzureichen, die von den jeweiligen Landesbehörden für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes bestimmt wird. Dies sind entweder Versorgungsämter oder Landessozialämter.

Die Schritte des Antrags:

  • Antrag über das Formular und Beifügung der angeforderten Unterlagen,
  • Prüfung des Antrags durch das Sozialamt,
  • Weiterleitung an einen Gutachter zur Bewertung des Grades der Behinderung,
  • Bekanntgabe der Entscheidung.

Gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Entscheidung erhält die antragstellende Person einen Ausweis mit ihrer Behinderten-Kennung, auf dem der Grad der Behinderung erscheint. Dieser Ausweis ermöglicht es, die Behindertenkategorie zu kennen und festzustellen, ob z. B. Anspruch auf Maßnahmen zum Zugang zur Beschäftigung besteht. Er ist somit für den Arbeitgeber, aber auch für den Nahverkehr, Behörden usw. nützlich. In den meisten Regionen ist dieser Ausweis 5 Jahre gültig und verlängerbar.

Eine Entscheidung, die der antragstellenden Person nicht zusagt, kann vor dem Sozialgericht angefochten werden.

Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt