Frankreich ist in Europa das Land, in dem das zweitgrößte Volumen an ausländischen Finanzinvestitionen zu verzeichnen ist, was zur Folge hat, dass die Anforderungen an Fremdsprachenkenntnisse stetig zunehmen.

Die Unternehmen suchen daher Bewerber, die in der Lage sind, sich in mehrsprachige Teams zu integrieren. Neben Französisch als Verkehrssprache in den in Frankreich ansässigen Unternehmen ist Englisch inzwischen zu einer unverzichtbaren Sprache für Führungskräfte geworden. Darüber hinaus können noch weitere Fremdsprachenkenntnisse erwartet werden, die bei der Auswahl durch die Personalverantwortlichen von Vorteil sein können: Deutsch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Portugiesisch oder auch seltener gelernte Sprachen wie Chinesisch oder Japanisch.

In welcher Sprache werden Arbeitsverträge abgefasst?

Den Arbeitgebern wird dringend empfohlen, alle Dokumente, die die Ausübung einer Berufstätigkeit in Frankreich betreffen (seien es Stellenangebote oder Arbeitsverträge), vollständig auf Französisch abzufassen, auch wenn die jeweilige Stelle bestimmte Fremdsprachenkenntnisse erfordert (L1221-3 des Arbeitsgesetzbuchs).

Für einen ausländischen Arbeitnehmer muss der Arbeitsvertrag in dessen Muttersprache übersetzt werden, falls er dies verlangt. Bestehen Abweichungen zwischen den beiden Texten, kann sich der Arbeitnehmer nur auf den in seiner Sprache abgefassten Text berufen.