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Luxemburgische Studienbeihilfen

19/05/2025
Mahaut CREMEL

Das eingerichtete System von Stipendien und Darlehen ermöglicht es Studierenden, die die erforderlichen Kriterien erfüllen, ein Hochschulstudium frei zu absolvieren, ohne dass ihre finanzielle Situation oder der Wille ihrer Eltern ein Hindernis darstellt.

Zielgruppe

Jede Person, die in einem Hochschulstudium eingeschrieben ist – in Vollzeit oder Teilzeit –, kann die AideFi in Anspruch nehmen.
Teilzeitstudierende müssen zwischen 15 und 17 ECTS-Punkte pro Semester absolvieren oder mindestens die Hälfte der Mindeststudiendauer.
Für eine berufliche Ausbildung im Ausland sind auch Schülerinnen der Sekundar- und technischen Sekundarschule berechtigt, sofern sie vom für Berufsbildung zuständigen Minister autorisiert wurden.
Auch Schüler
innen des allgemeinen oder technischen Sekundarschulwesens können unter folgenden Bedingungen anspruchsberechtigt sein:
• es handelt sich um eine berufliche Ausbildung, die in Luxemburg nicht angeboten wird;
• die Ausbildung findet in Vollzeit an einer Schule statt;
• die/der Antragsteller*in begibt sich vom Wohnsitz aus gesehen „ins Ausland“.

Ein offizieller Antrag einschließlich der Immatrikulationsbescheinigung und des Ausbildungsprogramms ist per Post an den Service de la formation professionnelle (SFP), 29, rue Aldringen, L-2926 Luxemburg zu senden.

Voraussetzungen

FÜR NICHT IN LUXEMBURG WOHNHAFTE PERSONEN

Der nicht in Luxemburg wohnhafte Antragsteller muss sein:

  • Arbeitnehmerin (oder Selbstständiger) mit Staatsangehörigkeit aus Luxemburg, der EU, dem EWR oder der Schweiz, der/die zum Zeitpunkt des Antrags in Luxemburg tätig ist; oder
  • Empfänger*in einer luxemburgischen Waisenrente mit Staatsangehörigkeit eines der oben genannten Länder; oder
    • Kind eines Arbeitnehmers dieser Länder, der/die zum Zeitpunkt des Antrags in Luxemburg tätig ist und für den Unterhalt des Kindes aufkommt, unter der Voraussetzung, dass eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
      o der Elternteil war mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragstellung bei der gemeinsamen Sozialversicherungskasse (CCSS) angemeldet; oder
      o der Elternteil war zum Zeitpunkt der Antragstellung insgesamt mindestens 10 Jahre bei der CCSS angemeldet; oder
      o der/die Studierende war während mindestens 5 Schuljahren eingeschrieben:
      – an einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in Luxemburg, die Grund-, Sekundar- oder berufliche Ausbildung anbietet;
      – am „Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeum Perl“;
      – in einem von der Universität Luxemburg angebotenen Studiengang, der zu einem Bachelor-, Master- oder Doktorgrad oder zu einem Diplom in spezialisierter medizinischer Ausbildung führt;
      – in einem vom Minister akkreditierten BTS-Studiengang (Brevet de Technicien Supérieur);
      – in einem vom Minister akkreditierten Studiengang einer ausländischen Hochschule mit Sitz in Luxemburg; oder
      o der/die Studierende hat sich zum Zeitpunkt der Antragstellung insgesamt mindestens 5 Jahre rechtmäßig in Luxemburg aufgehalten. 

Wichtige Hinweise:
Tätigkeiten in europäischen oder internationalen Institutionen in Luxemburg sowie der Erhalt von Pensionen, Renten oder Arbeitslosengeld des Staates werden bei der Mindestversicherungsdauer berücksichtigt.
Ein Kind, dessen Elternteil oder dessen Partner die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, ist ebenfalls berechtigt.
Ein Studierender, der nur zum Zweck des Studiums in Luxemburg lebt und dessen Einkommen unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, gilt als Nichtansässiger.
Vergütete Praktika (Convention de stage) werden nicht als Erwerbstätigkeit anerkannt und berechtigen nicht zur AideFi.

HÖHE UND ZUSAMMENSETZUNG DER AIDEFI

Die AideFi setzt sich zusammen aus:
• verschiedenen kumulierbaren Stipendien;
• einem zinsbelasteten Studiendarlehen.

PRAKTISCHE MODALITÄTEN

VERSCHIEDENE ARTEN VON STIPENDIEN

  1. Grundstipendium
    – wird allen berechtigten Studierenden gewährt.
    – Betrag: 1.228 € pro Semester.
  2. Mobilitätsstipendium
    für Studierende, die:
    – ein Studium in einem anderen Land als dem Wohnsitzland des Haushalts absolvieren;
    – Unterkunftskosten nachweisen können (Mietvertrag, Zahlungsnachweis usw.)
    Betrag: 1.528 € pro Semester.
  3. Sozialstipendium
    – abhängig vom Einkommen des Haushalts, dem der/die Studierende angehört.
    – das Einkommen muss unter oder gleich dem 4,5-fachen des Bruttomindestlohns liegen.
  4. Familienstipendium
    – wenn gleichzeitig zwei oder mehr Kinder desselben Haushalts ein für AideFi berechtigtes Studium absolvieren;
    – einmalige Zahlung im Sommersemester in Höhe von 294 € pro Studierendem. Studierende, die im Sommersemester keinen Antrag stellen, können eine Neuberechnung für das Wintersemester beantragen.

Hinweis: Einkommen aus einem Studentenjob (max. 10 Stunden pro Woche oder Ferienjobs) wird nicht auf das Sozialstipendium angerechnet. Andere Einkommen können den Anspruch reduzieren oder ausschließen, wenn sie 3,5-fachen Mindestlohn übersteigen.

DAS STUDIENDARLEHEN

Das Studiendarlehen ist freiwillig: Ein Studierender kann nur Stipendien ohne Darlehen in Anspruch nehmen.
Falls gewünscht, kann ein Basisdarlehen von 3.250 € pro Semester beantragt werden, mit möglichen Zuschlägen für Einschreibegebühren und soziale Kriterien.
Das Darlehen ist staatlich garantiert, wird bei einer Partnerbank abgeschlossen und hat einen maximalen Zinssatz von 2 %.
Die Rückzahlung beginnt spätestens zwei Jahre nach Studienende/-abbruch, über max. 10 Jahre.
Bei finanziellen Schwierigkeiten kann bei der Bank eine Fristverlängerung beantragt werden. Diese wird von einer Beratungskommission geprüft und von den zuständigen Ministerien entschieden.

KUMULIERUNGSVERBOT

Die luxemburgische AideFi darf nicht mit vergleichbaren Leistungen des Wohnsitzlandes kombiniert werden. Dazu zählen: Stipendien, Familienbeihilfen, Wohnbeihilfen etc.
Nichtansässige Studierende müssen offizielle Bescheinigungen ihres Heimatlandes über erhaltene oder verweigerte Leistungen vorlegen (keine Ablehnungen aus administrativen Gründen).
Ausnahmen: Leistungsstipendien und Mobilitätshilfen wie Erasmus+.

STUDIERENDE MIT BEHINDERUNG

Die luxemburgische AideFi darf nicht mit anderen finanziellen Unterstützungen oder gleichwertigen Vorteilen kumuliert werden, die vom Wohnsitzstaat des Studierenden gewährt werden. Dazu zählen Stipendien, Familienzulagen, Wohnbeihilfen usw.

Nicht in Luxemburg ansässige Studierende müssen offizielle Bescheinigungen ihres Wohnsitzlandes vorlegen, aus denen hervorgeht, welche Beihilfen gewährt oder abgelehnt wurden (außer bei Ablehnung aus administrativen Gründen); andernfalls wird der Antrag abgelehnt.

Von dieser Regelung ausgenommen sind ausschließlich Leistungsstipendien sowie Hilfen im Rahmen der internationalen Mobilität (wie z. B. Erasmus+).

Studierende mit Behinderung können folgende Zusatzleistungen erhalten:
• einen jährlichen Zuschlag: 1.000 € zusätzlich als Stipendium und 1.000 € als Darlehen bei außergewöhnlichen Belastungen;
• eine Verlängerung der Bezugsdauer der AideFi und Aufschub der Leistungsüberprüfung nach zwei Studienjahren bei nachgewiesener Beeinträchtigung.

VERFAHREN

Nichtansässige Studierende müssen zuerst alle Schritte unternehmen, um eine Studienbeihilfe im Wohnsitzland zu beantragen, da die AideFi eine Ersatzhilfe ist.

Zuständige Behörden in Nachbarländern:
• Deutschland: BAFöG
• Belgien:
Allocations d’études (frz. Gemeinschaft)
Studietoelagen (fläm. Gemeinschaft)
Studienbeihilfen Ostbelgienbildung (dt. Gemeinschaft)
• Frankreich:
CROUS
Régionale Hilfen für soziale/sanitäre Ausbildung

Die offizielle Antwort (positiv oder negativ) für das aktuelle Studienjahr muss dem AideFi-Antrag beigefügt oder nachgereicht werden.
Ablehnungen aus administrativen Gründen werden nicht akzeptiert.
Zertifikate müssen sich auf das betreffende Studienjahr beziehen und jährlich erneuert werden.
Ohne offizielle Antwort der Behörden kann keine AideFi gewährt werden.

Antragstellung über MyGuichet.lu

Zwei Optionen:

  • Ohne Authentifizierung: für Studierende ohne LuxTrust oder eID
  • Mit Authentifizierung: Vorteile: Speichern, automatische Ausfüllung, Nachverfolgung, Zugang zu früheren Anträgen.

Der Antrag kann eingereicht werden, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Nachreichung möglich. Benachrichtigungen erfolgen per E-Mail.

Erstantrag
Erforderliche Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (bei Antrag ohne Authentifizierung)
  • BIC/IBAN-Kontoauszug auf den Namen des Studierenden
  • Immatrikulationsbescheinigung mit Studiengang und Abschluss

Zusätzliche Unterlagen je nach Stipendium:

  • Einschreibegebühr: Rechnung + Zahlungsnachweis
  • Sozialkriterien: Haushalts-Einkommensbescheinigung(en), Einkommensnachweise, Steuerbescheid
  • Mobilität: Mietvertrag + Zahlungsnachweis
  • Familienstipendium: Matrikelnummer des anderen studierenden Geschwisterteils
  • Eigene Einkommen: letzte drei Einkommensnachweise

Die Unterlagen müssen, falls erforderlich, in Luxemburgisch, Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst oder übersetzt sein. Ergänzende Nachweise können von der Verwaltung angefordert werden.

Folgeantrag
Erforderliche Unterlagen:

  • neue Immatrikulationsbescheinigung
  • Belege über erhaltene Auslandshilfen
  • Ab dem 3. Jahr: Leistungsnachweise
  • Dokumente zu Änderungen der Lebenslage
    Einkommensnachweise für Sozialkriterien sind im Wintersemester verpflichtend.

Besonderheiten für nichtansässige Studierende
Zusätzlich erforderlich:

  • Belege zu Familienbeihilfen oder Nachweise der Nichtberechtigung
  • Nachweis über mindestens 5 Jahre Studium in Luxemburg
  • Offizieller (positiver oder negativer) Nachweis über einen gestellten Antrag im Wohnsitzland
    Ohne diese Nachweise keine AideFi.

    Achtung: Der Studierende muss die Fristen für die Antragstellung im Wohnsitzland einhalten.

Fristen
Die AideFi ist pro Semester zu beantragen:
• bis 30. November (Wintersemester) – Formular ab 1. Werktag im August
• bis 30. April (Sommersemester) – Formular ab 1. Werktag im Januar

Nach der Bearbeitung des Antrags sendet der Dienst für Finanzhilfen dem Antragsteller ein Bewilligungsschreiben zu, in dem die Höhe des Stipendiums und des Darlehens angegeben ist, die ihm für die erste Tranche der AideFi im laufenden akademischen Jahr gewährt werden.

Das Stipendium wird vom Staat innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Versand des Bewilligungsschreibens durch den Dienst für Finanzhilfen auf das Konto des Studierenden überwiesen.

Wenn der Studierende das Studiendarlehen beantragt hat, wird der Bewilligungsbescheid des Dienstes für Finanzhilfen von einem Zertifikat für die Bank begleitet, das auf gelbem Sicherheitspapier gedruckt ist. Dieses Zertifikat ist sorgfältig aufzubewahren. Der Dienst für Finanzhilfen stellt keine Kopie des Zertifikats aus.

Das Zertifikat enthält einen QR-Code, der für den Abschluss des Studiendarlehens verwendet werden kann (Verfahren, das ab dem akademischen Jahr 2022/2023 allgemein angewendet wird).

Rechtsmittel: Eine ablehnende Entscheidung im Zusammenhang mit einem AideFi-Antrag stellt eine Verwaltungsentscheidung dar, gegen die die üblichen Rechtsmittel (Widerspruch, gerichtliche Klage) eingelegt werden können, sofern die gesetzlichen Fristen eingehalten werden.

Eine Beschwerde beim Ombudsmann ist ebenfalls möglich.

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