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Grenzübergreifende Berufsausbildung: wie wäre es, wenn Sie Ihren Horizont erweitern würden?

27/03/2025
Juliette Lac-Bérière
Juliette Lac-Bérière

Und wenn Ihr Ausbildungsweg nicht an den Grenzen Halt machen würde?

In Deutschland arbeiten, in Belgien studieren, ein Praktikum in Luxemburg machen… Die Berufsausbildung ist ein echtes Tor zur Internationalität, sowohl für die Jugendlichen als auch für die Unternehmen. Aber ist es möglich, eine grenznahe Lehre zu absolvieren? Besser ist es, gut informiert zu sein! 📃

😉 Kleiner GEF-Tipp: Zögern Sie auch nicht, Ihr Ausbildungszentrum zu kontaktieren, um den Weg des Erasmus+-Programms für die Berufsausbildung anzusprechen und zu prüfen!

Die grenzüberschreitende Ausbildung ermöglicht es Auszubildenden, einen Teil ihrer Ausbildung in einem Land zu absolvieren, das an Frankreich grenzt. Voraussetzung für die Einrichtung einer grenzüberschreitenden Ausbildung ist der Abschluss von Abkommen zwischen Frankreich und jedem Grenzland. Bisher wurde nur mit Deutschland ein bilaterales Abkommen unterzeichnet.

Grenzübergreifende Berufsausbildung in Deutschland

Auf unserer Seite sind alle rechtlichen Informationen zur deutsch-französischen grenzüberschreitenden Berufsausbildung zusammengefasst: https://frontaliers-grandest.eu/accueil/etudiants/apprentissage-transfrontalier/en-sarre/

Betroffene Bundesländer ? Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Wo muss sich die Ausbildungsstätte befinden? In ganz Frankreich (Metropolitan) und nicht mehr unbedingt nur in Lothringen!

Grenzübergreifende Berufsausbildung in Belgien

Wenn Sie in Belgien eine französische Schule besuchen, gibt es zwischen Frankreich und Belgien kein Abkommen über die Grenzausbildung. Aus diesem Grund kann der Auszubildende seinen praktischen Teil in Belgien nicht mit dem Status eines französischen Auszubildenden absolvieren. Die Berufsausbildung würde somit nicht anerkannt werden.

In sehr seltenen Fällen erklärt sich das ausländische Unternehmen bereit, die Ausbildungskosten ohne Übernahme und finanzielle Unterstützung durch Frankreich oder die Ausbildungseinrichtung bzw. den Staat, in dem das Unternehmen ansässig ist, zu bezahlen. In diesem Fall wird von Belgien ein Eingliederungsvertrag oder ein Vertrag zur beruflichen Immersion angeboten. Es ist im Fall einer grenzüberschreitenden Ausbildung erforderlich, dass der belgische Immersionsvertrag von der Ausbildungseinrichtung in Frankreich für den Erwerb des Abschlusses in Frankreich anerkannt wird.

Grenzübergreifende Berufsausbildung in Luxemburg

Wenn der angestrebte Abschluss unterhalb des Abiturs liegt, ist eine grenzüberschreitende Berufsausbildung zwischen Frankreich und Luxemburg möglich.

Diese Art der Ausbildung erfordert eine bilaterale Vereinbarung zwischen dem CFA in Frankreich und den luxemburgischen Behörden. Sie kann a priori nur in den Berufen erfolgen, die in der großherzoglichen Verordnung zur Festlegung der Liste der Berufe (https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/rgd/2020/12/14/a989/jo) aufgeführt sind.

Wenn der Bewerber einen Ausbildungsbetrieb in Luxemburg gefunden hat, muss er die Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend einholen.

Der französische Betrieb darf in Frankreich keine Finanzierung (über die Ausbildungssteuer) für eine grenzüberschreitende Ausbildung erhalten. In einigen Fällen stellt das luxemburgische Bildungsministerium der französischen Ausbildungsstätte eine Finanzierung zur Verfügung. Daher ist vom Ausbildungszentrum ein Antrag beim luxemburgischen Ministerium zu stellen.

Bei Ausbildungen nach dem Abitur ist grenzüberschreitendes Lernen möglich, aber in Luxemburg nicht gesetzlich geregelt. Wenn sie stattfindet, wird sie im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der Ausbildungseinrichtung und dem Unternehmen in Luxemburg organisiert. Ein grenzüberschreitendes Abkommen zwischen Frankreich und Luxemburg wurde bislang noch nicht unterzeichnet.

Mehrere Fragen müssen geklärt werden, damit der Vertrag unterzeichnet werden kann:

  • Für die Zeit in einem Unternehmen kann ein befristeter Arbeitsvertrag (CDD) oder ein Praktikum unterzeichnet werden. Diese Perioden müssen im Rahmen der alternierenden Ausbildung in Frankreich für die Validierung des Abschlussdiploms anerkannt werden.
  • Ein Studierender, der einen CDD- oder Praktikumsvertrag unterzeichnet, hat in Luxemburg nicht den Status eines alternierenden Studierenden, sondern den eines Praktikanten oder Arbeitnehmers.
  • Bei einer grenzüberschreitenden Ausbildung ist es normalerweise das ausländische Unternehmen, das zur Finanzierung der Ausbildung in Frankreich beiträgt, da der französische Staat keine Finanzmittel für ein ausländisches Unternehmen bereitstellen kann. Es gibt in dieser Situation keinen offiziellen Referenzrahmen, Sie müssen sich mit dem Unternehmen einigen. Sie können sich zum Beispiel an den französischen Beträgen orientieren, die in einem ähnlichen Unternehmen wie dem angestrebten Unternehmen üblich gewesen wären.

Grenzübergreifende Berufsausbildung in der Schweiz

Bisher wurde kein bilaterales Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet. Es gibt also kein Grenzgängerprogramm, wie es mit Deutschland existieren kann, und daher können Sie nach unserem Verständnis nicht den Status einer alternierenden Studentin in der Schweiz haben.

Nach unserem Verständnis müssten Sie also mit Ihrer Schule und Ihrem zukünftigen „Arbeitgeber“ wählen zwischen :

Einem befristeten Vertrag
Einem Praktikumsvertrag
Damit der Vertrag unterzeichnet werden kann, müssen mehrere Fragen geklärt werden:

  • Ein CDD oder ein Praktikumsvertrag kann für die Zeiträume in einem Unternehmen unterzeichnet werden. Diese Perioden müssen im Rahmen der alternierenden Ausbildung in Frankreich für die Validierung des Abschlussdiploms anerkannt werden.
  • Bei einer grenzüberschreitenden Ausbildung ist es normalerweise das ausländische Unternehmen, das zur Finanzierung der Ausbildung in Frankreich beiträgt, da der französische Staat keine Finanzmittel für ein ausländisches Unternehmen bereitstellen kann. Es gibt in dieser Situation keinen offiziellen Referenzrahmen, Sie müssen sich mit dem Unternehmen einigen.
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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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