Es ist wieder Zeit für die Einkommenssteuererklärung in Frankreich – und wenn Sie Grenzgänger in der Schweiz sind, ist dieser Artikel genau für Sie! Wir erklären Ihnen klar die einzelnen Schritte, die richtigen Formulare und teilen offizielle Tutorials, um Fehler zu vermeiden.
💡 Wichtiger Hinweis
Sie haben ein Bankkonto im Ausland? Denken Sie daran, es zu melden! Ein Versäumnis kann teuer werden: bis zu 1.500 € Strafe pro nicht gemeldetem Konto.
Sie sind steuerlich in Frankreich ansässig (dort besteuert)?
Sammeln Sie Ihre Unterlagen, insbesondere Ihre Schweizer Lohnbescheinigung / Lohnausweis (achten Sie auf die Zeilennummern), die notwendig ist, um die Formulare korrekt auszufüllen.
Hier sind die Schritte zur richtigen Erklärung Ihrer Schweizer Einkommen:
Füllen Sie online aus:
- das Formular 2042 (klassische Erklärung),
- das Formular 2047 – Schweiz, um Ihre Nettolöhne in Euro umzurechnen und in Frankreich zu deklarieren.
👉 Am Ende des Formulars nicht vergessen: Feld 1 ankreuzen.
Übertragen Sie die Beträge in Ihre Hauptsteuererklärung: Wenn Sie das Formular 2047-Schweiz online ausfüllen, erfolgt die Übertragung seit 2020 automatisch.
📌 Brauchen Sie Hilfe?
Die Steuerbehörde stellt eine sehr klare Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung, in der jedes Feld erklärt wird ➡️ Sehen Sie sich die Anleitung zur Erklärung Ihres Schweizer Gehalts an.
Sie werden in der Schweiz besteuert?
Die Schritte sind ähnlich, mit einigen Unterschieden:
Halten Sie Ihre Lohnbescheinigung / Lohnausweis bereit (achten Sie auf die Zeilennummern).
Füllen Sie folgende Formulare aus:
- Formular 2042,
- Formular 2047 – Schweiz, um Ihre Nettoeinkünfte in Euro umzurechnen und in Frankreich zu deklarieren.
👉 Am Ende des Formulars unbedingt je nach Ihrer Situation ankreuzen: - Feld 2A (Standardfall),
- oder Feld 2B (Künstler, Sportler, Flug- und Schifffahrtspersonal).
Übertragen Sie die Beträge in Ihre Hauptsteuererklärung: Die Übertragung erfolgt automatisch, wenn Sie das Formular 2047-Schweiz online ausfüllen.
📌 Unsicher bei den Feldern?
Sehen Sie sich die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erklärung im Fall 2A an ➡️ Anleitung zur Erklärung im Fall 2A ansehen.
Sie sind Rentner?
La pension de retraite du 1er pilier est imposable en France et non en Suisse (formulaires 2042 et 2047).
Die Rente aus der 1. Säule ist in Frankreich steuerpflichtig und nicht in der Schweiz (Formulare 2042 und 2047).
Hier finden Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitung der französischen Steuerverwaltung: Pas+à+pas+IR+2023+Pensions+suisses+avec+contributions+sociales.pdf, einschließlich der anzukreuzenden Felder, wenn Sie der CSG-CRDS unterliegen! !
Sie beziehen eine Rente aus der 2. Säule? Auch diese ist in Frankreich steuerpflichtig – dafür gibt es eine eigene Anleitung : Notice+1AT_2025.pdf
✅ Zusammenfassung
Mit den richtigen Unterlagen, den passenden Formularen und einer guten Anleitung erledigen Sie Ihre Steuererklärung stressfrei. Und vor allem: Vergessen Sie Ihre Auslandskonten nicht!
Sie brauchen weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular und zögern Sie nicht, Ihr Finanzamt über die private Nachricht in Ihrem Konto auf https://www.impots.gouv.fr/accueil