Das Pflichtpraktikum
Das Pflichtpraktikum, das in Luxemburg auch als stage conventionné bezeichnet wird, ist ein verpflichtendes Ausbildungspraktikum, das im Rahmen von Bildungsgängen an einer luxemburgischen oder ausländischen weiterführenden schulischen oder universitären Einrichtung bei einem in Luxemburg ansässigen Unternehmen absolviert wird. Es ist Teil der Lehrpläne bzw. Studienordnungen der luxemburgischen oder ausländischen Bildungseinrichtungen und stellt einen festen Bestandteil des jeweiligen Bildungsgangs dar.
Nicht zu den Pflichtpraktika zählen Praktika im Rahmen einer Berufsausbildung oder obligatorische Praktikumszeiten für bestimmte Berufe (Arzt, Rechtsanwalt oder Lehrer).
Das PRAKTIKUM ZUM ERWERB VON BERUFSERFAHRUNG
Das Praktikum zum Erwerb von Berufserfahrung, das in Luxemburg als stage non conventionné bezeichnet wird, ist ein freiwilliges Praktikum, das die Praktikanten außerhalb der Studienordnung auf eigene Initiative absolvieren können, wenn sie den Wunsch haben, sich außeruniversitär fortzubilden.
Wer einen luxemburgischen oder in Luxemburg anerkannten Schulabschluss (Sekundarstufe II) oder einen ersten Hochschul- bzw. Universitätsabschluss vorweisen kann, hat die Möglichkeit, ein solches Praktikum zu absolvieren. In diesen Fällen muss die gesamte Praktikumszeit innerhalb der ersten 12 Monate liegen, die auf das Ende des letzten Schul- bzw. Studienjahres folgen, in dem der jeweilige Abschluss erworben wurde (Abitur oder erster Hochschulabschluss). Das berufspraktische freiwillige Praktikum muss ebenso wie das Pflichtpraktikum vor allem informativ sein und der beruflichen Orientierung dienen.