Die Praktikumsvereinbarung
Pflichtpraktikum
Das im Lehrplan bzw. in der Studienordnung vorgesehene Praktikum wird von der jeweiligen luxemburgischen oder ausländischen Bildungseinrichtung organisiert und überwacht.
Der Schüler bzw. Studierende muss vor Antritt seines Praktikums eine Praktikumsvereinbarung unterzeichnen. Sie wird zwischen dem Arbeitgeber bzw. Praktikumsbetrieb, dem Praktikanten und der in der Bildungseinrichtung für die Praktika zuständigen Person abgeschlossen.
Die Praktikumsvereinbarung muss folgende Angaben enthalten:
-die Tätigkeiten, die dem Praktikanten übertragen werden,
-die Daten, an denen das Praktikum beginnt bzw. endet, und die maximale wöchentliche Anwesenheitszeit des Praktikanten; die Modalitäten für die Genehmigung von Fehlzeiten (insbesondere für ein Vorstellungsgespräch bei einem möglichen Arbeitgeber),
– gegebenenfalls die Höhe der Praktikumsvergütung,
– die Benennung eines Betreuers,
– gegebenenfalls die Vergünstigungen, auf die der Praktikant Anspruch hat,
– die Sozialversicherung des Praktikanten, vor allem im Hinblick auf die Unfallversicherung,
– die Regelungen für eine einseitige oder in beiderseitigem Einvernehmen erfolgende Auflösung der Praktikumsvereinbarung vor dem Ende des Praktikums.
Praktikum zum Erwerb von Berufserfahrung
Zwischen dem Arbeitgeber und dem Schüler bzw. Studierenden wird ein Praktikumsvertrag abgeschlossen.
Er muss die gleichen Angaben enthalten wie die Praktikumsvereinbarung (siehe die vorstehende Auflistung).