In Frankreich ansässige Studenten, die in einer französischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind
Krankenversicherung
Studierende, die in Frankreich in der allgemeinen gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind, behalten während des Praktikums im Ausland über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC = European Health Insurance Card) ihre studentische Krankenversicherung. Die Europäische Krankenversicherungskarte muss auf der Website https://www.ameli.fr (im persönlichen Bereich) beantragt werden. Die Praktikanten müssen also nicht in Belgien sozialversichert sein.
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte haben sie während ihres Aufenthalts in Belgien Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung. Vor Ort werden die Kosten für alle medizinischen Leistungen übernommen, die von Dienstleistern im öffentlichen Gesundheitssystem erbracht werden. Die EHIC gilt für ein Jahr.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) mittels einer unmittelbaren Beschäftigungsmeldung (DIMONA) zu informieren. Der belgische Praktikumsbetrieb muss keine Beiträge an die Krankenversicherung abführen.
Arbeitsunfallversicherung
Der Versicherungsschutz für das Risiko „Arbeitsunfall“ wird während des Praktikums je nach Höhe der Vergütung unterschiedlich gewährleistet:
• Bei einer Vergütung, die höchstens 15 % der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung beträgt (d. h. 4,05 € pro geleistete Arbeitsstunde, Stand: 1. Januar 2023)
Der Versicherungsschutz der französischen Sozialversicherung bei Arbeitsunfällen kann für die Dauer des Praktikums aufrechterhalten werden. Die Beiträge werden bei der französischen Bildungseinrichtung erhoben.
• Bei einer Vergütung, die über 15 % der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung liegt (d. h. 4,05 € pro geleistete Arbeitsstunde, Stand: 1. Januar 2023)
Die Praktikanten haben keinen Anspruch auf einen Versicherungsschutz durch den für Arbeitsunfälle zuständigen Zweig des französischen Sozialversicherungssystems (sie unterliegen dem belgischen System). Die französische Bildungseinrichtung hat die Aufgabe zu überprüfen, ob es in dem Land, in dem das Praktikum absolviert wird, ein angemessenes Sozialversicherungssystem gibt, insbesondere zum Schutz gegen das Risiko von Arbeitsunfällen. Der Praktikumsbetrieb muss die Studierenden während ihres Praktikums durch eine Arbeitsunfallversicherung absichern, und die erforderlichen Beiträge entrichten.
für drittstaatsangehörige
Praktikanten aus einem Land außerhalb der Europäischen Union müssen zwingend krankenversichert sein. Sie müssen sich bei ihrem Versicherungsträger im Herkunftsland erkundigen, ob er im Rahmen internationaler Abkommen seine Leistungen auch im Ausland erbringt. Ist dies nicht der Fall, sollte für den Aufenthalt in Belgien eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Daran sollten Sie denken !
- Eine Unterkunft suchen (Miete eines Zimmers oder einer Wohnung, Unterbringung bei einer Gastfamilie, Jugendherberge, Wohngemeinschaft…),
- Überprüfen, ob Ihre Versicherungen alle möglichen Risiken während Ihres Auslandsaufenthalts abdecken,
- Gemeinsam mit Ihrer Bank die Möglichkeit der Bargeldabhebung sicherstellen und die anwendbaren Zahlungsmittel klären,