Die Art des Praktikums hängt mit der persönlichen Situation des Einzelnen und den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zusammen.
Unterschieden wird im Wesentlichen zwischen folgenden Praktika: Pflichtpraktika, freiwillige Praktika, Ausbildungspraktika[1], studienfachbezogene Praktika und in der Medizin und Pharmazie Famulaturen. Im vorliegenden Leitfaden werden nur das Pflichtpraktikum und das freiwillige Praktikum vorgestellt.
Das Pflichtpraktikum im Studium
Diese Praktikumsart betrifft Studierende, die im Rahmen ihrer Ausbildung (an einer Hochschule, Universität etc.) ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Das Pflichtpraktikum hat zum Ziel, erste Einblicke in die Arbeitswelt zu bieten und die Möglichkeit zu eröffnen, das erworbene Wissen praktisch anzuwenden. Abzugrenzen ist es vom Vorpraktikum vor dem Studium und vom Nachpraktikum, das man nach einem Studium machen kann.
Nur das Zwischenpraktikum, das während des Studiums stattfindet, ist ein „echter“ Bestandteil des Studiums.
Das freiwillige Praktikum
Diese Praktikumsart kann für alle Studierenden relevant sein, die auf eigene Initiative ein Praktikum absolvieren möchten, um Berufserfahrung zu sammeln. Ein solches Praktikum ist nicht Teil eines Studiengangs, sondern wird häufig während der Semesterferien absolviert
[1] Im Rahmen einer je nach Bereich zwei bis dreieinhalb Jahre dauernden Berufsausbildung kann ein Praktikum absolviert werden, um gezielt bestimmte praktische Kenntnisse zu erwerben oder bereits vorhandene Kompetenzen zu vertiefen. In einem solchen Fall gelten die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes.