Der Praktikumsvertrag
Zwischenpraktikum im Studium
Ein Praktikumsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings ist es sehr empfehlenswert, einen Praktikumsvertrag zwischen dem Praktikanten, der Bildungseinrichtung (Hochschule bzw. Universität) und dem Unternehmen abzuschließen. Wird ein solcher Vertrag abgeschlossen, muss er zwingend von allen drei Parteien unterzeichnet werden, um gültig und für die Parteien rechtsverbindlich zu sein. Ein Praktikumsvertrag ermöglicht es in erster Linie, die Arbeitsbedingungen (Urlaub, Arbeitszeiten), die Praktikumsdauer und die Höhe der Vergütung festzulegen. Darüber hinaus müssen in ihm auch die Aufgaben genannt sein, die dem Praktikanten übertragen werden.
Freiwilliges Praktikum
Ein Praktikumsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Doch ebenso wie beim Zwischenpraktikum ist es sehr ratsam, einen solchen Vertrag abzuschließen. In dem Vertrag, der zwischen dem Praktikanten und dem Unternehmen abgeschlossen wird, werden die Arbeitsbedingungen geregelt: Praktikumsdauer, Höhe der Vergütung, Dauer der Probezeit, Urlaub, Kündigungsfrist, Informationen zur Betriebsordnung.
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Vorbereitende Schritte
Mise à jour le 25/04/2023
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