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Urlaubsrecht in Frankreich: Das Wesentliche auf einen Blick

01/07/2025
Alice Raguccia

Gesetzlicher Mindestanspruch

In Frankreich erwerben Arbeitnehmer 2,5 Werktage bezahlten Urlaub pro tatsächlich gearbeitetem Monat. Damit haben Sie bei ganzjähriger Beschäftigung Anspruch auf 30 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr (entspricht 5 Wochen). Diese Regelung ist zwingendes Recht.

Zeitraum für die Berechnung des Urlaubsanspruchs

In den meisten Fällen gilt:

  • Der Urlaubsanspruch wird im Zeitraum vom 1. Juni des Vorjahres (Jahr N-1) bis zum 31. Mai des aktuellen Jahres (Jahr N) erworben;
  • Der Urlaub muss dann zwischen dem 1. Juni des Jahres N und dem 31. Mai des Folgejahres (Jahr N+1) genommen werden.

    Beispiel: Urlaubstage, die zwischen dem 1. Juni 2023 und dem 31. Mai 2024 erworben wurden, müssen im Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Mai 2025 genommen werden – andernfalls verfallen sie.
    → Abweichende Zeiträume können durch Tarifverträge geregelt sein.
    Urlaub, der nicht innerhalb der vorgesehenen Frist genommen wird, verfällt grundsätzlich. Ein Übertrag nach dieser Frist ist jedoch möglich, wenn Ihr Tarifvertrag oder Arbeitgeber dies zulässt.

Einstellung im laufenden Jahr

Für den Anspruch auf bezahlten Urlaub ist keine Mindestbeschäftigungsdauer erforderlich: Urlaub kann ab dem ersten Tag der Beschäftigung genommen werden, vorbehaltlich der unternehmensinternen Regelungen.
Ist die Anzahl der erworbenen Urlaubstage keine ganze Zahl, wird sie auf die nächsthöhere ganze Zahl aufgerundet.
Beispiel: Ein Mitarbeiter, der 7 Monate gearbeitet hat, hat 17,5 Tage Urlaub erworben (7 × 2,5 Tage), aufgerundet auf 18 Werktage.
Bei einer Einstellung im Laufe des Jahres gilt als Erwerbszeitraum: vom Eintrittsdatum bis zum 31. Mai des folgenden Jahres.

Festlegung des Urlaubszeitraums

Die Urlaubsreihenfolge kann vom Arbeitgeber (sofern tariflich nicht anders geregelt) festgelegt werden. Dabei sind insbesondere familiäre Umstände oder die Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen.
Der Arbeitgeber kann auch Betriebsferien anordnen.
Der Urlaubsplan muss den Mitarbeitern mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt werden.

Urlaubszeitraum

Urlaub kann grundsätzlich über das gesamte Jahr genommen werden. Der Arbeitgeber muss jedoch mindestens zwei aufeinanderfolgende Urlaubswochen (12 Werktage) im Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober gewähren (sofern keine abweichenden Tarifvereinbarungen oder individuelle Absprachen bestehen).
Der Höchstzeitraum eines Urlaubsblocks beträgt 4 Wochen (24 Werktage), der sogenannte Haupturlaub.
Wird der Haupturlaub nicht vollständig im genannten Zeitraum genommen, kann ein Anspruch auf zusätzliche sogenannte Teilurlaubs-Tage (jours de fractionnement) entstehen.
Der Urlaubszeitraum wird durch den Tarifvertrag oder den Arbeitgeber festgelegt und muss mindestens 2 Monate vor Beginn angekündigt werden.

Urlaubsanspruch während einer Arbeitsunfähigkeit

Bei Krankheit oder Arbeitsunfall: Anspruch auf 2,5 Werktage pro Monat → 30 Werktage pro Jahr

Bei nicht arbeitsbedingter Krankheit oder Unfall: Anspruch auf 2 Werktage pro Monat → 24 Werktage pro Jahr

Krankheit und Übertrag von Urlaub

Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihren Urlaub nicht vollständig oder gar nicht im vorgesehenen Urlaubszeitraum nehmen können, haben Sie einen Anspruch auf einen Übertrag von 15 Monaten.

Wenn der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit nicht den gesamten Urlaubsanspruchszeitraum abdeckt (01. Juni N-1 bis 31. Mai N):
Nach Wiederaufnahme der Arbeit muss der Arbeitgeber Sie innerhalb eines Monats über Ihren verbleibenden Urlaubsanspruch und das späteste Datum zur Inanspruchnahme informieren (z. B. auf der Gehaltsabrechnung).
Die Frist von 15 Monaten beginnt an dem Tag, an dem Sie diese Information erhalten. Urlaub, der bis zum Ablauf dieser 15 Monate nicht genommen wird, verfällt.

Wenn der gesamte Urlaubsanspruchszeitraum (01. Juni N-1 bis 31. Mai N) von der Arbeitsunfähigkeit abgedeckt ist (d. h. mehr als 1 Jahr Ausfall):
Dann beginnt die 15-monatige Übertragungsfrist mit dem 31. Mai.
Nehmen Sie die Arbeit innerhalb der 15 Monate nicht wieder auf, verfällt der Urlaub.
Wenn Sie innerhalb der 15 Monate zurückkehren, wird die Frist unterbrochen, bis der Arbeitgeber Sie über Ihre Rechte informiert.

Hinweis: Tarifverträge können eine längere Übertragungsfrist als 15 Monate vorsehen.

Beispiel:
Ein Mitarbeiter ist vom 01.08.2023 bis zum 30.06.2025 krankgeschrieben.

  • Der Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.05.2024 deckt nicht den gesamten Bezugszeitraum ab → Die 15-monatige Frist beginnt erst mit der Rückkehr und der Mitteilung durch den Arbeitgeber.
  • Der Zeitraum vom 01.06.2024 bis 31.05.2025 hingegen deckt einen vollen Bezugszeitraum ab → Die 15-monatige Frist beginnt automatisch am 31. Mai 2025, auch wenn der Mitarbeiter erst am 30. Juni zurückkehrt. Nach seiner Rückkehr wird die Frist ausgesetzt, bis der Arbeitgeber seiner Informationspflicht nachkommt.
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