Die Weiterausbildung Ausbildung ist eine der Maßnahmen, die von der Europäischen Kommission empfohlen sind. Der Erwerb von neuem Wissen ist eine Notwendigkeit für jeden Erwachsenen um an die Änderungen anzupassen und das Berufsleben zu verlängern.

In der Großregion hat Deutschland viele Möglichkeiten, die den Arbeitnehmern ermöglichen sich von seiner beruflichen Tätigkeiten bei verschiedenen Zeiten  zu befreien und ihre Erstausbildung abzuschließen.

Die von den öffentlichen oder privaten Strukturen angebotenen Berufsausbildungen  sind unterschiedlich und passen sich an jeden einzelnen Fall an: einen ersten Abschluss erhalten, einzelne Kurse besuchen... Die Finanzierungsmethoden und Abwesenheitszeiten passen sich auch an jedes Projekt an.

Die folgenden Informationen sind für die Arbeitnehmer des privaten Sektors gedacht, die eine Ausbildung auf eigene Initiative erhalten möchten, damit sie ihre Rechte und die bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten in Deutschland kennen.

Aufstiegsfortbildung : berufliche weiterbildung für das meister – oder management diplom

Die Aufstiegsfortbildung wird für alle Personen geöffnet, die eine Berufsausbildung in vielen Bereichen (Handwerk, Industrie, Technik, Handel, Gesundheit, IT, Management) haben, und die einen Master-Abschluss (Meister BAföG) oder einen Management-Abschluss gelangen möchten. Sie stellt sich auch als eine Brücke für die Unternehmensgründungen vor. Das neue Gesetz über die Aufstiegsfortbildung wurde am 1. Januar 2015 und wird ab dem 1. August 2016 die finanzielle Unterstützung des Staates und der Länder für die Bewerber aufwerten.

Während 2 Jahre (Vollzeitausbildung) oder 4 Jahre (Teilzeitausbildung) können die Kandidaten ein Diplom von Bankfachwirt, Betriebswirt, Elektrotechniker, Industriemeister, Handwerkmeister, Fachkrankenpfleger vorbereiten… Die Ausbildung umfasst 400 Stunden Minimum. Sie erfolgt in der Regel in Deutschland, aber kann auch in zwei anderen europäischen Ländern im Rahmen eines Abkommens stattfinden. Das Niveau der Ausbildung darf nicht die Meisterebene überschreiten.

  • Voraussetzungen: eine Erfahrung von mehreren Jahren im Beruf ist erforderlich.

Die finanzielle Unterstützung ist für die Deutschen und die dauerhaft in Deutschland aufhaltenden Ausländer zugänglich.

Die Ausbildungskosten werden von bis zu 10.226 € in Form von finanzieller Unterstützung (30,5%) gewährleistet.  Der restliche Prozentsatz wird in Form von zinslosen Darlehen erfolgen.

Eine monatliche finanzielle Unterstützung wird auch für die Personen gewährt, die eine Vollzeitausbildung durchführen. Auf jeden Fall werden die Summe von 238 € monatlich in Form von Beihilfe und die Zusatzsumme in Form von Darlehen (zum Nullsatz für sechs Jahre) gewährleistet:

  • 697 € für eine Einzelperson ohne Kinder (238 € Beihilfe, 459 € Darlehen),(760 € ab 1. August 2016)
  • 907 € für eine Einzelperson mit einem Kind (238 € Beihilfe, 669 € Darlehen)
  • 921 € für ein Ehepaar (238 € Beihilfe, 683 € Darlehen)
  • 1 122 € für ein Ehepaar mit einem Kind (238 € Beihilfe, 884 € Darlehen)
  • 1 332 € für ein Ehepaar mit zwei Kinder (238 € Beihilfe, 1 094 € Darlehen)

Viele staatlich zugelassenen Ausbildungsorganisationen vorbereiten die Abschlüsse im Saarland: der Berufsförderungswerk Saarland GmbH in Saarbrücken verfügt über ein Netz von Ausbildungszentren.

Auskünfte: Für weitere Informationen über die Aufstiegsfortbildung  und Vorgehen bitte wenden Sie sich an die örtlichen Behörden an.

Beratungsstelle im Saarland:
Landeshauptstadt Saarbrücken,
Tel. 0681/9050

Damit ein „Meister BAföG“-Darlehen zu erhalten, bitte, wenden Sie sich an den Kreditananstalt für Wiederaufbau, 53170 Bonn.

Liste der Ausbildungsorganisationen im Saarland: www.BFWSaarland.de