Worum geht es?

Mit seiner Entscheidung Nr. 422780 vom 1. Juli 2019 in der Rechtssache Dreyer hat der Conseil d’Etat (Staatsrat) in seiner Funktion als oberstes Verwaltungsgericht bestätigt, dass steuerpflichtige Personen, die in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums als Frankreich oder in der Schweiz sozialversichert sind, von den Sozialabgaben für Vermögenseinkommen befreit sind. Der Conseil d’Etat stützt sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Sache de Ruyter (EuGH, Erste Kammer, 26. Februar 2015, Az.: C-623/13).