Erasmus +
Das Erasmus+ – Programm* ermöglicht es Ihnen als Studierender, im Rahmen Ihres Hochschulstudiums an einer europäischen Hochschuleinrichtung zu studieren, die eine Partnerschaft mit Ihrer Hochschule unterhält. Dank dem Transfer von ECTS-Punkten ist es normalerweise möglich, die Prüfungen an der Universität im Ausland abzulegen und Noten zu erhalten, die im Rahmen des inländischen Abschlusses zu validieren sind (Anerkennung der in der Aufnahmeeinrichtung absolvierten Studienzeiten). Es wird empfohlen, sich Informationen einzuholen, denn diese Anerkennung erfolgt in der Praxis nicht automatisch.
Wann auswärts studieren ?
Ab dem 2. Studienjahr bis einschließlich zur Promotion. Pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) ist ein Aufenthalt möglich. Die Dauer eines Erasmus+-Aufenthalts liegt zwischen 3 und 12 Monaten.
In der Regel entscheiden sich die Studierenden für ein Auslandsstudium, wenn sie das Masterniveau erreichen (Erleichterungen bei der Anerkennung der Abschlüsse).
Vorgehensweise
Den Austausch organisiert Ihre Hochschule – sofern diese Partnerschaftsabkommen mit europäischen Hochschulen geschlossen hat. Wenden Sie sich an das internationale Büro Ihrer Universität.
Studienbeihilfe
Sie können eine Erasmus+-Studienbeihilfe (finanzielle Unterstützung durch Europa) in Anspruch nehmen, um Ihre Reise- und Aufenthaltskosten im Aufnahmemitgliedsland zu decken. Der Betrag der Beihilfe fällt je nach Ihrer Zielhochschule und der Dauer Ihres Aufenthalts unterschiedlich aus.
Wenn Sie eine Studienbeihilfe in Frankreich erhalten, können Sie Ihre französische Studienbeihilfe weiterhin erhalten, hinzu kommt gegebenenfalls eine internationale Mobilitätsunterstützung (richtet sich nach sozialen Kriterien). Informieren Sie sich auf jeden Fall beim internationalen Büro Ihrer Bildungsstätte.
Möglicherweise können Sie eine Mobilitätsbeihilfe von Ihrer Gemeinde, Ihrem Landkreis oder Ihrem Bundesland in Anspruch nehmen. Erkundigen Sie sich hierzu bei den örtlichen Behörden.
Erasmus Mundus
Das Erasmus Mundus-Programm ist ein Mobilitätsprogramm für Master- oder Promotionsstudierende, die Ihr Studium in einem europäischen oder außereuropäischen Land fortsetzen möchten. Es besteht aus integrierten Studiengängen, die von Hochschulkonsortien** aus mindestens drei europäischen Ländern wie auch aus Drittländern angeboten werden und an deren Abschluss die Verleihung eines gemeinsamen Doppeldiploms (für beide Länder gültig) oder Mehrfachdiploms (für mehrere Länder) steht.
Vorgehensweise
Wer sich für einen Master im Rahmen eines Erasmus Mundus-Programms einschreiben möchte, muss sich mit den am Programm teilnehmenden Hochschulen in Verbindung setzen. Die Liste der Teilnehmer ist auf der Website der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)*** zu finden:
www.eacea.ec.europa.eu/erasmus_mundus/programme/
Die Bewerbung muss vor allem das für die Einschreibung in den Erasmus Mundus-Master erforderliche Abschlusszeugnis, ein Motivationsschreiben, Empfehlungsschreiben sowie eine Beschreibung des Forschungsprojekts des Bewerbers beinhalten.
Studienbeihilfe
An einer Erasmus Mundus-Studienbeihilfe interessierte Studierende müssen ihre Bewerbung direkt beim Konsortium**** ihrer Wahl einreichen und sich einem von den beteiligten Partnern organisierten Auswahlverfahren unterziehen. Es gibt verschiedene Beihilfekategorien, die höher oder niedriger ausfallen. Sie umfassen den Beitrag zu Reise- und Einrichtungskosten, Visumgebühren und sonstigen Kosten, den Kostenzuschuss für die Ausbildungsteilnahme sowie einen monatlichen Zuschuss.
* Seit Januar 2014 ist das Erasmus-Programm Bestandteil des neuen Programms Erasmus+. Das Erasmus+-Programm vereint die früheren Programme Comenius, Leonardo da Vinci, Grundtvig und Erasmus in sich.
** Ein Konsortium ist eine Gruppierung von Hochschuleinrichtungen, welche die Bündelung ihrer Mittel zur Umsetzung eines gemeinsamen Projekts beschließen.
*** Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur mit Sitz in Brüssel ist für die Verwaltung bestimmter Finanzierungsprogramme der Europäischen Union, insbesondere im Bildungsbereich, zuständig.
**** In der Führung des Konsortiums, d.h. der Gruppierung von Hochschuleinrichtungen, übernimmt eine der Hochschulen die finanzielle und administrative Leitung der Einrichtung.