Die einschreibung

Der DAAD*, der Deutsche Akademische Austauschdienst, ist die Informationsstelle für die Hochschulbildung in Deutschland. Er unterhält ein Büro in Frankreich und hat die Aufgabe, die Studien- und Forschungsmöglichkeiten in den Hochschuleinrichtungen zu fördern. Er vergibt ebenso Mobilitätsbeihilfen.

Für jegliche Auskünfte besuchen Sie bitte die Website der Einrichtung paris.daad.de.

Die Studiengänge der Universitäten und Hochschulen einsehen

Von den Hochschuleinrichtungen werden zahlreiche internationale Studiengänge angeboten.

Die Liste der Hochschulen, die internationale Studiengänge anbieten, ist auf der Website des DAAD zu finden: www.daad.de/deutschland/studienangebote/international-programs/en 

Die Studiengänge bereiten auf den Bachelor (6 Semester) und auf den Master vor. In vielen werden die Lehrveranstaltungen ausschließlich auf Englisch oder auf Englisch und Deutsch abgehalten. Die meisten Ausbildungsgänge sind kostenlos, einige jedoch kostenpflichtig (5.000 bis 7.000 € pro Semester).

Beispiel: Die Economics School of business, welche in der Hochschule Lörrach (Baden-Württemberg) angesiedelt ist, bietet einen Bachelor of Arts in international business an. Alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen finden auf Englisch statt.

Anhand des Verzeichnisses Hochschulkompass lässt sich eine Hochschule in Deutschland finden sowie die Liste der Partneruniversitäten in allen Ländern der Welt einsehen: www.hochschulkompass.de 

Mit dem Akademischen Auslandsamt der gewünschten Hochschule Kontakt aufnehmen

An jeder deutschen Universität und Hochschule gibt es ein Akademisches Auslandsamt. Diese Stelle ist dafür zuständig, die ausländischen Studierenden in Empfang zu nehmen und bei jedem Schritt der Einschreibung zu begleiten: Studienangebot, Organisation der Lehrveranstaltungen, Hochschulzugangsberechtigung, Sprachkenntnisse, Bewerbungen und Einschreibungen, Finanzierung. Es wird empfohlen, sich mit diesem sechs Monate oder besser ein Jahr vor Aufnahme Ihres Studiums in Deutschland in Verbindung zu setzen.

Nachdem sie Ihre Unterlagen geprüft und sich vergewissert hat, dass alle erforderlichen Dokumente und Nachweise ordnungsgemäß beigebracht worden sind (Bildungsgrad, Sprachbeherrschung), wird die Annahmestelle Ihnen einen Zulassungsbescheid zukommen lassen.

Eine Bewerbung einreichen

Nachdem sie Ihnen einen Zulassungsbescheid übersandt hat, wird die Annahmestelle für ausländische Studierende Sie auffordern, sich einzuschreiben.

Achtung: Die Einschreibungen erfolgen pro Studiensemester und gelten nur für diesen Zeitraum. Bewerbungen sind generell bis zum 15. Januar für das Sommersemester und bis zum 15. Juli für das Wintersemester einzureichen. Häufig wird von Ihnen verlangt, sich persönlich im Sekretariat einzuschreiben.

Dokumente, die in der Regel der Bewerbung beizufügen sind:

  • beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung in der Originalsprache (Abitur oder gleichwertige), von einem beeidigten Übersetzer übersetzte Notenaufstellung;
  • beglaubigte Kopie der Hochschulabschlüsse, eventuell mit Notenaufstellung;
  • Passfotos;
  • Sprachzertifikate nach dem europäischen Referenzrahmen.

Angehörige von Drittstaaten müssen sich an das Akademische Auslandsamt wenden. Sie können eine Feststellungsprüfung ablegen.

Einschreibung in Fächer mit Numerus Clausus

 Numerus Clausus in bestimmten Studiengängen

Einige Studiengänge unterliegen in Deutschland dem Numerus Clausus (Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin, Veterinärmedizin). Im Falle der meisten Hochschulen liegt die Einschreibung nicht in der Zuständigkeit der Universität, sondern einer zentralen Stelle, der Stiftung für Hochschulzulassung. Erkunden Sie sich bei der betreffenden Hochschuleinrichtung, um die Einschreibemodalitäten zu erfahren.

Bewerber aus der Europäischen Union müssen ebenso wie Deutsche ihre Bewerbung über die Website der Stiftung einreichen : www.hochschulstart.de

Angehörige von Drittstaaten müssen ihre Bewerbungen direkt an die Hochschulen richten. Zahlreiche Universitäten delegieren die Einschreibeformalitäten an die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen, www.uni-assist.de

Die Bewerbungen sind im Allgemeinen bis zum 15. Januar für das Sommersemester und bis zum 15. Juli für das Wintersemester einzusenden.

Numerus Clausus an bestimmten Hochschuleinrichtungen

Einige Universitäten begrenzen die Anzahl der Immatrikulationen für stark nachgefragte Studiengänge. Sie nehmen eine Auswahl anhand der Noten der Bewerber vor. In diesem Fall empfiehlt es sich, Bewerbungen an mehrere Hochschulen zu senden. Hierbei bearbeitet das Prüfungsamt die Unterlagen.

*Der DAAD, Deutscher Akademischer Austauschdienst, dessen Sitz sich in Bonn befindet, unterhält Niederlassungen auf der ganzen Welt, darunter in Paris und Brüssel. Der DAAD wird vom deutschen Staat und der Europäischen Kommission finanziert.