Die einschreibung

Die Liste der Hochschulen einsehen

Zur Auswahl einer Hochschule ziehen Sie das Verzeichnis der Hochschuleinrichtungen auf dem Portal für Bildung in der Föderation Wallonie-Brüssel zurate: www.enseignement.be
Über Plattform www.go4sup.be lassen sich die Hochschulen und Studiengänge in der Wallonie finden.

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Einschreibung im ersten Abschnitt

Jede Hochschuleinrichtung in Belgien (Universität, Fachhochschule oder Hochschule) hat eine Zulassungs- und Einschreibestelle. Es wird empfohlen, sich direkt an diese Stelle zu wenden, um genau in Erfahrung zu bringen, welche Dokumente in Ihren Einschreibeunterlagen einzureichen sind. Die Modalitäten können nämlich von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein.

Zwei Fälle sind möglich:
Sie müssen diese Einschreibeunterlagen nicht vorher einreichen

An einigen Universitäten (z.B. Universität Lüttich) ist es – wenn Sie Angehöriger eines Landes der Europäischen Union sind – nicht erforderlich, Zulassungsunterlagen für die Einschreibung für das 1. Studienjahr des Bachelors im Vorfeld einzureichen. Sie werden automatisch zugelassen.

Sie müssen jedoch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Nicht zweimal in Belgien oder im Ausland in einem Studienjahr durchgefallen zu sein, das zum gleichen akademischen Grad führt wie jenes, für das die Einschreibung beantragt wird.
  • Im Falle einer dritten Einschreibung eine andere Fachrichtung wählen.

Ein erneutes Nichtbestehen hat unabhängig von der Fachrichtung den Ausschluss von jeder Einschreibung für einen Zeitraum von fünf Jahren zur Folge.

Um sich einzuschreiben, müssen Sie generell in den ersten zwei Juliwochen, danach Mitte August bis Ende September, mit den erforderlichen Dokumenten (Personalausweis oder Pass, beglaubigte Kopie des Oberstufenzeugnisses, Hochschulzugangsberechtigung und – wenn kein Zeugnis in französischer Sprache ausgestellt wurde – den Nachweis über das erfolgreiche Ablegen einer französischen Sprachprüfung) persönlich im Immatrikulationsamt vorstellig werden.

Bewerber aus einem Drittland müssen sich einer Zulassungsprüfung unterziehen, die von der Universität organisiert wird.

Sie müssen die Einschreibeunterlagen im Vorfeld einreichen

An einigen Universitäten (z.B. Katholische Universität Löwen) wird von Inhabern eines nichtbelgischen Abschlusses (auch solchen, die in Belgien wohnhaft sind) und Studierenden aus Nicht-EU-Ländern (auch wenn sie einen belgischen Abschluss besitzen) ein Antrag auf Immatrikulationsberechtigung verlangt.

In diesem Fall muss ein Online-Zulassungsantrag auf der Website der Universität gestellt werden (vor allem mit einem Zeugnis als Nachweis der französischen Sprachkenntnisse, einem Lebenslauf, den Noten des letzten Oberstufenjahres). Dabei sind die Einreichungsfristen zu beachten (30. April des laufenden Jahres für Studierende aus Nicht-EU-Ländern, 31. August für Studierende aus einem EU-Land)-

Der Antrag wird geprüft (diese Phase kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen). Bei einer positiven Antwort wird eine Immatrikulationsberechtigung ausgestellt. Anschließend ist ein Dossier mit den beizubringenden Dokumenten an die Verwaltung zu senden.

An einigen Universitäten übernimmt eine Empfangsstelle für internationale Studierende („premier accueil international“) die Begrüßung der Studierenden.

Studiengänge, die einer Zulassungsprüfung unterliegen

In einigen Fachbereichen müssen ausländische Studierende ebenso wie belgische Studierende eine Zulassungsprüfung bestehen: Kunsthochschule, Ingenieurwissenschaften.

Einschreibung in Medizin- und Paramedizinstudium

Die Einschreibung für den Bachelor in Bewegungstherapie und Rehabilitation, Tiermedizin, Logopädie, Medizin oder Zahnmedizin unterliegt einem besonderen Verfahren.

Das Dekret für Gebietsfremde von 2007 soll die Einschreibung einer großen Zahl ausländischer Studierender zum Nachteil der inländischen Studierenden verhindern. So darf jede belgische Hochschuleinrichtung nicht mehr als 30 % nicht ortsansässiger Studierender (die nicht seit mindestens drei Jahren in Belgien leben) in medizinische oder paramedizinische Ausbildungsgänge aufnehmen. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Auslosung.

Einschreibeverfahren

Auf der Website jeder Universität müssen nicht ansässige Studierende ein spezifisches Formular online ausfüllen. Diese müssen innerhalb von drei Tagen persönlich im Immatrikulationsamt der Einrichtung ihrer Wahl vorstellig werden, um dort die Unterlagen zum Immatrikulationsantrag einzureichen. Die praktischen Modalitäten und Öffnungszeiten jeder Einrichtung können auf deren Website eingesehen werden.

Wenn die maximale Quote an Immatrikulationsanträgen überschritten ist, werden die an diesen drei Tagen eingereichten Unterlagen in einer durch Auslosung bestimmten Reihenfolge geordnet, welche unter der Aufsicht eines Gerichtsvollziehers erfolgt.

Die Ergebnisse der Auslosung und der Prüfung der Antragsunterlagen werden auf der Website jeder Hochschuleinrichtung veröffentlicht. Der Studierende, dessen Antrag angenommen wurde, muss seine Einschreibung durch persönliches Erscheinen bei der gewählten Einrichtung bestätigen.

Die Bestätigung muss mit der Zahlung der fälligen Einschreibegebühren entsprechend der Immatrikulationsfrist einhergehen. Die Studienplätze der Studierenden, die ihre Einschreibung nicht bestätigt haben, werden entsprechend der o.g. Reihenfolge weitervergeben, wobei sich diese abhängig von möglichen Rücktritten ändern kann.

Einschreibung im zweiten Abschnitt

Für die Zulassung zum zweiten Studienabschnitt (Master) müssen die ausländischen Studierenden im Besitz eines Abschlusses des ersten Studienabschnittes (Bachelor nach drei Studienjahren) derselben Fachrichtung sein.

Ein Ausschuss der Hochschuleinrichtung entscheidet über das Zugangsniveau auf Grundlage des einzelnen Antrags in Abhängigkeit von der Anzahl der ECTS-Punkte, die er für die früheren Studienjahre berücksichtigt.

Eine vom Zulassungsausschuss anerkannte persönliche oder berufliche Erfahrung (spezifisches Evaluierungsverfahren) kann ebenfalls eine Zugangsmöglichkeit zum weiten Studienabschnitt sein.

Um die Zulassungsmodalitäten zu erfahren, wenden Sie sich an die Bildungseinrichtung Ihrer Wahl.

Die Einschreibegebühren

Die Einschreibegebühren für ein Studienjahr belaufen sich auf etwa 800 € (835 € an der Universität Lüttich für das akademische Jahr 2014-2015). Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen zusätzliche Gebühren entrichten, die je nach Herkunft des Studierenden und seiner Studienrichtung unterschiedlich ausfallen (Beispiel: zwischen 1.923 € bis 3.845 € an der Universität Lüttich für das akademische Jahr 2014 – 2015).