Europa
Learning Agreement
Stand 2026
Wenn Sie ein Semester im Ausland im Rahmen einer organisierten Mobilität verbringen — typischerweise Erasmus+ —, ist die Anerkennung nicht Verhandlungssache: Ihre Heimathochschule hat sich verpflichtet, die vorab vereinbarten Leistungen vollständig anzurechnen. Das Wort, auf das alles ankommt, ist vorab. Was nicht im Learning Agreement steht, ist nicht gesichert.
Vorherdas Learning Agreement, von drei Seiten unterzeichnet
Nachherdas Transcript of Records der Gasthochschule
Vollautomatische Anrechnung des Vereinbarten
Das Wichtigste
- Das Learning Agreement ist der Kern. Vor der Abreise legen Sie, Ihre Heimathochschule und die Gasthochschule schriftlich fest, welche Lehrveranstaltungen Sie besuchen und welche Module sie zu Hause ersetzen. Alle drei unterschreiben.
- Nach der Mobilität stellt die Gasthochschule das Transcript of Records aus — die amtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen mit ECTS und Noten. Ohne dieses Dokument gibt es keine Anrechnung.
- Die Heimathochschule ist zur vollen Anerkennung verpflichtet. Unter Erasmus+ muss sie alle ECTS für erfolgreich erreichte Lernergebnisse anrechnen und auf den Abschluss anrechnen — ohne zusätzliche Prüfungen oder Arbeiten zu verlangen.
- Änderungen sind normal, müssen aber nachgezogen werden. Wenn ein Kurs vor Ort ausfällt oder sich überschneidet, wird das Learning Agreement geändert und neu unterzeichnet. Wer das versäumt, verliert den Anspruch für die betroffenen Module.
- Die Notenumrechnung folgt dem ECTS-Leitfaden und in vielen Hochschulen einem Umrechnungswerkzeug. Fragen Sie vorher, nach welchem Schlüssel gerechnet wird — das entscheidet mehr, als man denkt.
Organisierte Mobilität oder eigener Wechsel — ein großer Unterschied
| Erasmus+ und ähnliche Programme | Wechsel auf eigene Initiative | |
|---|---|---|
| Grundlage | Learning Agreement, vorab unterzeichnet | Kein Vorabdokument |
| Anerkennung | Automatisch, für das Vereinbarte | Einzelfallentscheidung der Hochschule |
| Wer entscheidet | Steht vorher fest | Prüfungsamt oder pädagogische Kommission |
| Risiko | Nur bei nicht nachgezogenen Änderungen | Ablehnung ganzer Module möglich |
Der Fehler, der ein Semester kostet. Ein Kurs wird vor Ort abgesagt, Sie belegen einen anderen, bestehen ihn — und niemand hat das Learning Agreement geändert. Zu Hause wird die Leistung dann nicht angerechnet, und formal ist das korrekt. Melden Sie jede Kursänderung binnen weniger Wochen an das International Office beider Hochschulen und lassen Sie die Änderung unterschreiben.
Ihre Checkliste
- Vor der Abreise: Learning Agreement von allen drei Seiten unterzeichnet, Kopie in Ihrer Hand.
- Während des Aufenthalts: jede Änderung schriftlich nachziehen und neu unterschreiben lassen.
- Am Ende: Transcript of Records anfordern — nicht darauf warten, dass es von selbst kommt.
- Nach der Rückkehr: Anrechnung im Prüfungsamt beantragen und den Bescheid prüfen. Fehlt ein Modul, das im Agreement stand, widersprechen Sie mit Verweis auf die Erasmus+-Verpflichtung.
- Und wenn Sie abschließen: lassen Sie sich das Diploma Supplement ausstellen — es dokumentiert die Mobilität für spätere Arbeitgeber.
Die Anlaufstellen
- erasmus-plus.ec.europa.euLearning Agreement, Regeln, Verpflichtungen der Hochschulen
- ECTS-LeitfadenPunkte, Lernergebnisse, Notenumrechnung
- europass.europa.euDiploma Supplement und europäische Nachweise
Weiter zum Thema
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- Der EuropassWie Sie Ihre Mobilität dokumentieren
Ein Modul wurde nicht angerechnet, obwohl es im Agreement stand?Dann haben Sie einen Anspruch, nicht nur eine Bitte. Wir helfen Ihnen, ihn zu formulieren.
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