Um in Luxemburg ein Studium zu beginnen, muss Ihr ausländisches Abschlusszeugnis zwei Bedingungen erfüllen: es muss auf mindestens zwölf aufeinanderfolgende, erfolgreich abgeschlossene Schuljahre aufbauen, und es muss im Ausstellungsland selbst den Zugang zum Hochschulstudium eröffnen. Ist das der Fall, geht es nicht um eine Bewertung Ihrer Noten, sondern um ein Verwaltungsverfahren mit einem festen Preis.
Das Wichtigste
- Zuständig ist das Bildungsministerium, nicht die Universität: der Service de la reconnaissance des diplômes des MENJE erteilt die Anerkennung des Sekundarabschlusses.
- Die Gebühr hängt am Ausstellungsland: 75 € für Zeugnisse aus Staaten, die das Pariser oder das Lissabonner Übereinkommen unterzeichnet haben (dazu zählen Frankreich, Deutschland und Belgien), 125 € für die übrigen Staaten und für das internationale Abitur. Jedes Duplikat kostet 10 €.
- Der Antrag läuft über MyGuichet.lu oder per Post. Die Gebühr wird bei Einreichung fällig und ist nicht rückzahlbar, auch wenn der Antrag abgelehnt wird.
- Zwei Verfahren, nicht eins. Die Anerkennung des Sekundarabschlusses beim Ministerium ist die eine Sache; die Zulassung zum Studiengang prüft die Universität Luxemburg zusätzlich selbst. Beides muss stimmen.
- Die Adresse hat sich geändert. Der Dienst ist heute unter 29, rue Aldringen, L-1118 Luxemburg zu erreichen — nicht mehr unter der früheren Adresse in der montée de la Pétrusse, die in vielen älteren Broschüren noch steht.
Die Gebühren
| Fall | Gebühr | Beispiel |
|---|---|---|
| Vertragsstaat des Pariser oder Lissabonner Übereinkommens | 75 € | Französisches Baccalauréat, deutsches Abitur, belgisches CESS |
| Europäische Schulen | 75 € | Europäisches Abitur |
| Übrige Staaten, internationales Abitur | 125 € | IB, Zeugnisse aus Drittstaaten |
| Duplikat der Entscheidung | 10 € | Zweitausfertigung für eine weitere Einrichtung |
Was Sie einreichen
- Eine Kopie des Abschlusszeugnisses und die Notenspiegel der letzten Schuljahre.
- Einen Nachweis der Schuljahre — die Zwölf-Jahres-Bedingung wird tatsächlich geprüft, auch bei einem Schulwechsel über die Grenze.
- Ausweisdokument und, bei Zeugnissen aus Drittstaaten, Legalisierung oder Apostille und Übersetzung.
Häufige Fragen
Ich habe das französische Baccalauréat. Muss ich das Verfahren trotzdem durchlaufen?
Reicht die Anerkennung, um mich einzuschreiben?
Was, wenn mein Zeugnis in meinem Land keinen Hochschulzugang eröffnet?
Die Anlaufstellen
- guichet.public.luDas Verfahren, die Formulare, die Gebühren
- uni.luZulassung und Diplomprüfung der Universität selbst
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