Hochschulstudien fortsetzen

Befreiung von Studien

Sie möchten gerne an einer deutschen Hochschule (Hochschule, Universität) einen Studiengang (2. oder 3. Jahr des Bachelors oder einen Master) absolvieren. Das LMD-System (Licence/Master/Doctorat = Bachelor/Master/Promotion) begünstigt wesentlich die Mobilität mit Hilfe des ECTS-Systems.

Des Weiteren bleiben die deutsch-französischen Vereinbarungen (2007) gültig, da ihre sehr klaren Regeln einen wichtigen Zusatz des LMD-Systems darstellen. Frankreich und Deutschland haben bestimmte Vereinbarungen für die gegenseitige Anerkennung der Hochschulabschlüsse getroffen.

Im Besonderen betrafen diese auch die Befreiung von Studien, um den Studenten die Möglichkeit zu bieten, ihre Studien im Partnerland fortzusetzen, ohne Zeit zu verlieren.

Diese Vereinbarungen betreffen verschiedene Studienrichtungen:

Wissenschaften, Geisteswissenschaft und Kunst, Humanwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Verwaltung, Politik- und Rechtswissenschaften,

Hochschulausbildungen im technologischen Bereich und Ingenieurwesen.

Für all diese Studienrichtungen können alle Studenten, die über ein Bachelordiplom + 2 verfügen direkt ins 5. Semester (Hauptstudium) einsteigen. Die Studenten, die ein Bachelordiplom absolviert haben, erhalten den Zugang zum Masterstudium.

Die Befreiung ist aber nicht automatisch.

Die zuständige Behörde ist die Universität, an der sich der Kandidat einschreiben möchte. Diese Universität überprüft den von Seiten des Studenten gestellten Antrag und behält sich das Recht vor, die Befreiung zu genehmigen oder auch nicht.

Vorgehensweise

Sie müssen eine Übertragung oder Anerkennung bei der Universität beantragen, an der Sie Ihr Studium antreten möchten. Der Antrag muss in schriftlicher Form bei den verschiedenen Prüfungsämtern der betreffenden Fakultäten (Prüfungsamt oder Prüfungssekretariat) eingereicht werden. In Anlage zum Antrag müssen ein Notenausweis und eine Bescheinigung bezüglich des Niveaus der Kenntnis der deutschen Sprache übermittelt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Daher ist es empfehlenswert, diesen zeitgerecht zu stellen.