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Studium in Deutschland fortsetzen: ECTS, Anrechnung

Mise à jour le 03/09/2026

Deutschland Lissabon-Konvention Stand 2026

In Deutschland entscheidet die Hochschule über die Anrechnung Ihres im Ausland begonnenen Studiums — und sie entscheidet nicht frei. Die Lissabon-Konvention kehrt die Beweislast um: nicht Sie müssen belegen, dass Ihre Leistungen gleichwertig sind, sondern die Hochschule muss wesentliche Unterschiede nachweisen, wenn sie die Anrechnung verweigert. Das ist Ihr stärkstes Argument, und es wird selten genutzt.

Umgekehrtdie Beweislast liegt bei der Hochschule
ECTSLernergebnisse zählen, nicht Stundenpläne
208 Zeugnisbewertung der ZAB, wenn Sie eine brauchen

Das Wichtigste

  • Zuständig ist das Prüfungsamt Ihrer Fakultät, nicht eine Behörde. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, mit Notenspiegel, Modulbeschreibungen und Sprachnachweis.
  • Der Maßstab sind Lernergebnisse, nicht Deckungsgleichheit. Ein Modul muss nicht identisch sein, um angerechnet zu werden — es darf nur keinen wesentlichen Unterschied zu dem geben, was es ersetzen soll.
  • Verweigert die Hochschule die Anrechnung, muss sie diesen Unterschied begründen. Das folgt aus der Lissabon-Konvention von 1997, die Deutschland ratifiziert hat. Eine pauschale Ablehnung ohne Begründung ist angreifbar.
  • Ihre Unterlagen entscheiden. Ein Transcript of Records und das Diploma Supplement Ihrer Heimathochschule sind dafür gemacht: sie beschreiben Lernergebnisse in der Sprache, die das Prüfungsamt vergleichen kann.
  • Eine Zeugnisbewertung der ZAB brauchen Sie nur, wenn ein abgeschlossener Hochschulabschluss zu bewerten ist. Sie kostet derzeit 208 €, ist innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung zu zahlen, und die Bearbeitung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Der Ablauf

Sie wechseln mitten im Studium
1. Antrag beim PrüfungsamtModulweise, mit Beschreibung, ECTS und Note je Modul.
2. Entscheidung des AusschussesAnrechnung ganz, teilweise oder mit Auflagen. Rechnen Sie mit mehreren Wochen.
3. EinstufungEin Bachelor plus zwei Studienjahre kann den Einstieg in das Hauptstudium eröffnen; ein abgeschlossener Bachelor eröffnet den Master.
Sie haben abgeschlossen
1. anabin prüfenKostenlos: viele ausländische Abschlüsse sind dort schon eingeordnet.
2. Zeugnisbewertung der ZAB208 €, nur wenn Ihr Fall in anabin nicht eindeutig ist oder ein Nachweis verlangt wird.
3. Bewerbung beim MasterDirekt bei der Hochschule — mit eigener, oft früher Frist.
Nennen Sie die Konvention, wenn es klemmt. Wenn ein Prüfungsamt die Anrechnung ohne Begründung ablehnt, ist der Verweis auf die Lissabon-Konvention und die Pflicht, wesentliche Unterschiede darzulegen, kein juristischer Trick — es ist die Rechtslage. Bitten Sie schriftlich um die Begründung.

Was oft schiefgeht

  • Nur Modultitel eingereicht. Ohne Inhalte und Stundenumfang kann der Ausschuss nicht vergleichen — und lehnt im Zweifel ab.
  • Zu spät beantragt. Die Ausschüsse tagen in Sitzungsrhythmen. Wer im Oktober beantragt, bekommt die Entscheidung häufig erst zum Sommersemester.
  • Die Zeugnisbewertung auf Verdacht bestellt. 208 € für ein Dokument, das Ihre Hochschule nicht verlangt hat — prüfen Sie erst anabin und fragen Sie erst im Prüfungsamt.
  • Der Sprachnachweis vergessen. Er ist eine eigene Bedingung und wird nicht durch angerechnete Module ersetzt.

Die Anlaufstellen

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