Belgien
Service des équivalences
Stand 2026
Belgien ist das einzige der vier Nachbarländer, in dem Sie mit einem ausländischen Sekundarzeugnis ein echtes Äquivalenzverfahren durchlaufen müssen, bevor Sie studieren können. Es hat einen Preis, eine Frist und eine Bearbeitungszeit — und es ist der Punkt, an dem die meisten Dossiers scheitern, weil niemand die Frist genannt hat.
150 €Verwaltungsgebühr, nicht rückzahlbar
15.7.letzter Tag für Antrag und Zahlung
4–12 WochenBearbeitung ab vollständigem Dossier
Das Wichtigste
- Zuständig ist der Service des équivalences de l’enseignement secondaire der Föderation Wallonie-Brüssel — nicht die Hochschule. Ohne die Äquivalenzentscheidung nimmt die Hochschule Sie nicht auf.
- Das Antragsfenster öffnet im November des Vorjahres und schließt am 15. Juli des Jahres, in dem Sie beginnen wollen. Es zählt der Poststempel, nicht der Eingang.
- Die Gebühr von 150 € ist in keinem Fall rückzahlbar — auch nicht bei Ablehnung, auch nicht, wenn Sie sich anders entscheiden. Sie muss ebenfalls bis zum 15. Juli eingegangen sein.
- Die Entscheidungen werden nicht vor dem Frühjahr versandt und die Bearbeitung dauert vier bis zwölf Wochen ab Vollständigkeit. Wer im Juli beantragt, hat die Entscheidung realistisch im Herbst.
- Ein Zeugnis, das erst im Juli ausgestellt wird, blockiert Sie nicht: es gibt eine Verlängerungsmöglichkeit — aber der Verlängerungsantrag selbst muss vor Mitte September gestellt werden. Diese Frist kennt fast niemand.
Der Kalender
| Zeitpunkt | Was passiert | Wer handelt |
|---|---|---|
| Mitte November | Das Antragsfenster für das folgende Studienjahr öffnet | Sie |
| Ab 1. März | Die ersten Entscheidungen gehen per Post hinaus | Service des équivalences |
| 15. Juli | Letzter Tag für Antrag und Zahlung der 150 € | Sie |
| Bis Mitte September | Verlängerungsantrag, wenn das Zeugnis erst im Juli kam | Sie |
Die Frist liegt vor Ihren Prüfungsergebnissen. Sie können den Antrag stellen, bevor Ihr Abschlusszeugnis vorliegt, und die Unterlagen nachreichen. Genau das ist der Grund, den Antrag im Winter zu stellen und nicht im Sommer: die Frist wartet nicht auf Ihr Zeugnis.
Was Sie einreichen
- Das Antragsformular des Service des équivalences, vollständig ausgefüllt.
- Eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und die Notenspiegel der letzten Schuljahre.
- Eine Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer, wenn die Dokumente nicht auf Französisch ausgestellt sind — das betrifft das deutsche Abitur regelmäßig.
- Den Zahlungsnachweis über 150 €.
Neben der Äquivalenz
- In den kontingentierten Fächern — Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Physiotherapie, Logopädie, Audiologie — kommt die Quote für Nicht-Ansässige hinzu, mit einem eigenen, früheren Kalender im Februar und März.
- Medizin und Zahnmedizin verlangen zusätzlich eine zentral organisierte Zugangsprüfung.
- Ein Französischnachweis wird verlangt, wenn Ihr Zeugnis nicht auf Französisch ist — unabhängig von der Äquivalenz.
Häufige Fragen
Gilt die Äquivalenz auch für die Flämische Gemeinschaft?
Nein. Das hier beschriebene Verfahren gilt für die Föderation Wallonie-Brüssel. Für ein Studium in Flandern gilt ein eigenes Verfahren der Flämischen Gemeinschaft, mit anderen Fristen und Gebühren.
Ist die Äquivalenz dieselbe Sache wie die Anerkennung eines Hochschuldiploms?
Nein — das sind zwei verschiedene Dienste. Der Service des équivalences behandelt Sekundarabschlüsse. Für ein bereits begonnenes oder abgeschlossenes Hochschulstudium ist die akademische Anerkennung zuständig, mit eigener Gebührenstaffel.
Ich habe die Frist verpasst. Was jetzt?
Für dieses Studienjahr in der Regel nichts mehr — außer der Verlängerungsantrag greift, weil Ihr Zeugnis erst im Juli ausgestellt wurde. Sprechen Sie uns an, bevor Sie ein Jahr abschreiben.
Die Anlaufstellen
- equivalences.cfwb.beFormulare, Fristen, Gebühren, Bearbeitungsstand
- enseignement.beDas Bildungsportal der Föderation Wallonie-Brüssel
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Der 15. Juli ist die Frist, die zählt.Wir prüfen Ihr Äquivalenzdossier, bevor die Gebühr verfällt.
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