Die Verordnung von November 2013 legt eine gemeinsame Neuorganisation der Struktur der Studien fest und findet, unabhängig von der Hochschule, an der sie eingeschrieben sind, Anwendung für alle Studenten.

Sie sieht ein System zur Anrechnung von Studienleistungen vor. Der Begriff „Studienjahr“ wird durch den Begriff des „Jahresprogramms“ des Studenten ersetzt. Dasselbe gilt für den Begriff „Kurs“, der durch den Begriff „Unterrichtseinheit“ ersetzt wird.

Zugang zum ersten zyklus des hochschulstudiums

Kandidaten mit EU-Staatsbürgerschaft

Zwecks Zugangs zum ersten Studienzyklus (in Belgien „baccalauréat“ genannt), müssen Sie sich im Besitz eines

Abiturzeugnisses befinden, das einem Abschlusszeugnis der Sekundarstufe entspricht und in der Region von Wallonien-Brüssel (z.B. ein französisches Abiturzeugnis) gültig ist.

Die Studenten, die über ein ausländisches Diplom der Sekundarstufe verfügen, müssen einen

Anerkennungsantrag für ihr Diplom oder Studienabschlusses der Sekundarstufe beim Service des Équivalences du Ministère de la Fédération Wallonie-Bruxelles (Dienst für Anerkennung des Ministeriums der Föderation Wallonien-Brüssel) einreichen, um Zugang zu den Studienprogrammen des Bachelors zu erhalten.

Direction générale de l’Enseignement obligatoire
Service des équivalences de l’enseignement secondaire

1, rue Adolphe Lavallée
B – 1080 Bruxelles / Brüssel
Tel. : +32 2 690 8686
equi.oblig@cfwb.be
www.equivalences.cfwb.be

Die Studenten, die über keinen dieser Titel verfügen, die Ihnen den Zugang zu einem Hochschulstudium ermöglichen, können auch einen Zugang zur Universität erhalten, falls sie die von Seiten des Instituts organisierte Aufnahmeprüfung bestehen. Um die Modalitäten der Anmeldung zur Prüfung in Erfahrung zu bringen, möchten wir Sie bitten, auf den Webseiten der Universitäten unter der Rubrik „Admission (Aufnahme)“ nachzuschlagen. Die Universität von Liège (Lüttich) organisiert beispielsweise zwei Prüfungssessionen (eine im Monat Juni und die nächste im Monat August), die im Besonderen die Kenntnisse der französischen Sprache und der Mathematik zum Gegenstand haben. Das Anmeldeformular kann auf der Webseite der Universität Lüttich unter www.ulg.ac.be heruntergeladen werden und muss dann ausgefüllt an den Zulassungsdienst (Service des Admissions) übermittelt werden.

Die Kandidaten ohne Staatsbürgerschaft der Europäischen Union

Jedes Institut organisiert sein eigenes Auswahlverfahren. Man muss sich somit auf den Webseiten der einzelnen Universität informieren.

Die Universität von Liège (Lüttich) lässt nur die Studenten aus einem Drittland außerhalb der Europäischen Union zum ersten Studienjahr des Bachelors zu, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Erhalt eines Anerkennungsbescheids zwischen dem erhaltenen Diplom der Sekundarstufe und dem belgischen Diplom.
  • Bestehung der Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium. Es können auch Zusatzprüfung auferlegt werden.
  • Erzielung eines Mindestdurchschnitts beim Abitur sowie in den Fächern der gewünschten Fakultät.