Die Verordnung von November 2013 legt eine gemeinsame Neuorganisation der Struktur der Studien fest und findet, unabhängig von der Hochschule, an der sie eingeschrieben sind, Anwendung für alle Studenten.

Sie sieht ein System zur Anrechnung von Studienleistungen vor. Der Begriff „Studienjahr“ wird durch den Begriff des „Jahresprogramms“ des Studenten ersetzt. Dasselbe gilt für den Begriff „Kurs“, der durch den Begriff „Unterrichtseinheit“ ersetzt wird.

Sprachtests

Falls keines Ihrer Diplome von einem Institut mit der französischen Sprache als Unterrichtssprache erlassen wurde, müssen Sie vor der ersten Prüfungssaison eine französische Eignungsprüfung bestehen.

Die Behörden der Hochschulen, Kunsthochschulen oder Universitäten organisieren diese Prüfungen. Sie werden mindestens zwei Mal pro akademisches Jahr vor dem 15. Mai organisiert.

Der erlassene Nachweis über das Bestehen ist für die Anmeldung an jeder Hochschule gültig.

Besuchen Sie die Webseiten der Institute, um die Anmeldemodalitäten für die Tests in Erfahrung zu bringen.