• Als Arbeitnehmer zahlen Sie Ihre Beiträge zur Alters- und Invaliditätsversicherung in Frankreich.
  • Wenn Sie nur in Frankreich gearbeitet haben, können Sie eine französische Alterspension in Anspruch nehmen, erst wenn Sie während 3 Monate (1 Trimester) altersversichert waren (notwendige Voraussetzung  für die Versorgungszusage).
  • Wenn sie in Frankreich (und/oder in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes) und in Deutschland gearbeitet haben, erhalten Sie eine Altersrente von jedem Staat, unter der Bedingung, dass Sie in jedem Staat mindestens ein Jahr lang Beiträge gezahlt haben. Jedes Land berechnet und zahlt den proportionalen Teil der Alterspension.

Der Renteneintrittsalter ist nicht derselbe in Deutschland und in Frankreich: von 65 bis 67 je nach Ihrem Geburtsjahr in Deutschland, ab 60 je nach  Ihrem Geburtsdatum. 

Im Gegensatz zu Deutschland ist die Zusatzrenteversicherung eine Pflicht in Frankreich, deren Ziel ist, die Grundleistungen zu ergänzen.

Welche Formalitäten sind für den Bezug der Altersrente erforderlich ?

Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland ist die Rentenversicherung eine gesetzliche Sozialversicherung. Als in Frankreich beschäftigter Arbeitnehmer zahlen Sie Beiträge zur Rentenversicherung, die direkt von Ihrem Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die zuständige Kasse in Frankreich überwiesen werden.

Die Rente wird nicht automatisch bewilligt : Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.  

Um Ihre Rente zu erhalten, müssen Sie lediglich vier bis fünf Monate vor Beginn Ihrer Rente bei der Versicherungskasse (Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See, usw.) in Deutschland einen Rentenantrag stellen und diese über Ihre unselbständige Erwerbstätigkeit in Frankreich informieren. Sie leitet dann die notwendigen Schritte ein, damit Sie von beiden Ländern Ihre Altersrenten beziehen können.

Wenn Sie niemals in Deutschland gearbeitet haben, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung in Frankreich stellen.

Ferner wird empfohlen, einige Jahre vor Eintritt in den Ruhestand bei Ihrer Kasse einen Versicherungsverlauf anzufordern, um diesen auf Lücken zu überprüfen und Ihren Übergang vom Erwerbseinkommen zur Rente zu erleichtern.

Die Anforderung des Versicherungsverlaufs gilt jedoch nicht als Rentenantrag!

Sie können ebenfalls als künftiger Rentner bei der CICAS (Centre d’Information et de Coordination de l’Action Sociale / Informations- und Koordinationszentrum für soziale Angelegenheiten) einen französischen Versicherungverlauf anfordern, um sich über Ihre Ansprüche auf die französische Zusatzrente zu informieren.